
Foto: Pfalz-Express
Neustadt – Das Verwaltungsgericht Neustadt hat entschieden, dass die von der Stadt Neustadt/Weinstraße festgelegte Begrenzung der Trommler und Musikanten auf 15 Personen für eine am 19. Mai 2024 geplante Versammlung rechtmäßig ist.
Die Veranstalterin hatte gegen diese Auflage Widerspruch eingelegt, da sie argumentierte, dass die Versammlung so gestaltet werden sollte, um maximale Aufmerksamkeit zu erzielen, unabhängig davon, ob Anwohner sich gestört fühlen könnten.
Die Stadt hatte die Beschränkung aus Lärmschutzgründen angeordnet. Das Gericht bestätigte, dass das Recht des Veranstalters, die Versammlung zu gestalten, dort seine Grenzen findet, wo Rechte Dritter beeinträchtigt werden könnten. Die Entscheidung berücksichtigt das Interesse der Teilnehmenden, Ordnungskräfte, Passanten und insbesondere Anwohner, eine übermäßige Lärmbelästigung zu vermeiden.
Das Gericht wies darauf hin, dass die Versammlungsfreiheit den Einsatz von Trommeln als Kundgebungsinstrument einschließt, jedoch die Lärmbelastung für Unbeteiligte nicht die gesundheitliche Gefährdungsschwelle überschreiten darf. Die Veranstalterin hat die Möglichkeit, die zugelassenen Trommeln über den Demonstrationszug zu verteilen oder in einer Blockformation zu nutzen. Weitere akustische Hilfsmittel wie Megaphone und Lautsprecherwagen sind ebenfalls erlaubt.
Das Gericht lehnte mildere Mittel, wie die Verteilung der Trommler mit Abständen oder festgelegte Spielzeiten mit Ruhepausen, aus Praktikabilitätsgründen ab. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingelegt werden.

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