Neustadt/Landau/Annweiler – Eine Fahrraddemo für mehr Radwege und gegen den Ausbau der B 10 darf am Samstag, 8. Juli 2023, auf der Bundesstraße zwischen Landau-Godramstein und Annweiler-Ost stattfinden. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße entschieden.
Die Demo ( ⇐ mehr Infos) war schon Anfang Juni 2023 angemeldet worden. Die Veranstalter wollten von 14 bis 17 Uhr auf der B 10 fahren, die dort nur für Autos erlaubt ist.
Der Landkreis Südliche Weinstraße erließ daraufhin am 23. Juni 2023 eine Wegstreckenauflage mit dem Inhalt, dass die Demonstration aus Sicherheitsgründen nicht über die B 10, sondern über die Ortschaften Godramstein, Siebeldingen, Albersweiler und Queichhambach nach Annweiler zu erfolgen habe. Ansonsten müsste die B10 gesperrt werden – eine Hauptverkehrsader.
Der Versammlungsleiter der Demo war damit nicht einverstanden. Er ging vor Gericht und bekam Recht. Er argumentierte, dass schon im Jahr 2021 eine ähnliche Fahrraddemo auf der B 10 stattgefunden habe. Damals habe es keine Probleme oder Unfälle gegeben. Außerdem sei es wichtig, dass die Demo auf der B 10 fahre, weil sie ja gegen den Ausbau dieser Straße sei.
Das Gericht gab ihm Recht. Es beschied, dass die B 10 nicht nur für Autos da sei, sondern auch für Versammlungen genutzt werden könne. Natürlich müsse man dafür Sicherheitsmaßnahmen treffen und den Verkehr umleiten. Aber das sei möglich und zumutbar. Das Gericht sagte auch, dass der Landkreis sich mehr um eine gute Zusammenarbeit mit den Veranstaltern hätte bemühen sollen. Er hätte sich an der Fahrraddemo aus dem Jahr 2021 orientieren können, die gut gelaufen sei.
Das Gericht betonte, dass das Versammlungsrecht sehr wichtig sei und dass Verkehrsbehinderungen durch Demos hingenommen werden müssten. Die Demo finde ja auch an einem Samstagnachmittag statt, also zu einer Zeit, wo nicht so viel Verkehr sei. (cli)
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