Freitag, 26. April 2024

Verfassungsschutz-Reform oder Länder-Kompetenz-Gerangel?

15. November 2012 | Kategorie: Politik

Bundesinnenminister Friedrich: Scheitert er an Machtanspruch der Länder? (Foto:dts Nachrichtenagentur)

Berlin – Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) wird sich mit seinen ursprünglich weitreichenden Forderungen nach einer umfassenden Reform des Verfassungsschutzverbundes nach Angaben aus Sicherheitskreisen nicht gegen die Länder durchsetzen können.

Die 17 deutschen Innenminister wollen bei ihrer Herbstkonferenz Anfang Dezember aller Voraussicht nach ein Konzept für den Inlandsgeheimdienst verabschieden, bei dem die Länder ihre Zuständigkeiten behalten und das Bundesamt für Verfassungsschutz zunächst keine wesentlichen neuen Kompetenzen im Kampf etwa gegen gewalttätige Rechtsextremisten erhält.

Zwar konnte Friedrich erreichen, dass es künftig beim Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln eine zentrale V-Leute-Datei gibt, die vom Bund und den Ländern gespeist wird. Ob sie tatsächlich für mehr Transparenz im unübersichtlichen Spitzel-Geflecht der Dienste sorgt, ist unter Sicherheitsfachleuten aber umstritten. Die Datei werde nicht die Klar-, sondern nur die Decknamen der V-Leute enthalten. Ob man allein über diese Datei herausfinden könne, ob und wer für zwei oder womöglich mehr Behörden arbeitet, sei fraglich, hieß es. Vereinbart wurden allerdings bundesweite Standards für die Zusammenarbeit mit V-Leuten.

Ineffizient? Zusimmung der Länder bei jeder Aktivität obligat

Auch sind die Länder nun verpflichtet, künftig alle relevanten Informationen an das BfV weiter zu geben – an sich eine Selbstverständlichkeit.  Das Bundesamt soll künftig stärker als bislang Operationen des Verfassungsschutzes koordinieren, etwa wenn gewalttätige Extremisten über die Landesgrenzen hinweg agieren. Aber die Kölner Behörde wird bedeutsame Operationen gegen als besonders gefährlich geltende Radikale in einzelnen Bundesländern nur mit Zustimmung der jeweiligen Landesverfassungsschutzämter übernehmen können. Das Bundesamt könne den Ländern „anbieten“, Informationen vor Ort zu sammeln heißt es. Stimmt das Land nicht zu, darf das der Kölner Dienst nicht aktiv werden.

Friedrich hatte sich ursprünglich vorgestellt, dass das Bundesamt wichtige Operationen an sich ziehen können sollte, nach dem Vorbild des Bundeskriminalamts, das 2008 und nach damals erheblichem Widerstand der Länder ein solches Recht bekam. Auch hat Friedrich offenkundig Überlegungen aufgegeben, wonach das Bundesamt sich im Wesentlichen auf den Kampf gegen gewalttätige Extremisten konzentrieren und die Beobachtung von radikalen, aber zumeist friedfertigen Gruppen einschränken soll. Im Bundesinnenministerium war etwa erwogen worden, die Beobachtung von Bundestagsabgeordneten der Linkspartei von derzeit gut zwei Dutzend Parlamentariern drastisch zu reduzieren. Diese Pläne seien inzwischen aber so gut wie vom Tisch, hieß es. (cli/ dts Nachrichtenagentur)

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