Berlin – Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat sich gegen die Vorwürfe gewandt, es habe mit seinen Anzeigen vom 25. März und 16. April wegen der Veröffentlichung und Weitergabe geheimer Dokumente konkrete Personen, namentlich die Journalisten von „Netzpolitik.org“ und die Mitglieder des Vertrauensgremiums des Bundestags, belastet und damit die Ermittlungen wegen Landesverrats in Gang gesetzt.
„Die Anzeigen richteten sich gegen Unbekannt und beinhalteten keine konkreten Straftatbestände“, sagte ein Sprecher der Behörde der F.A.S.
Dass in den Strafanzeigen die Namen der Blogger des Portals genannt und auch das Vertrauensgremium des Bundestags erwähnt worden seien, gehöre zu einer korrekten Darstellung des Sachverhalts, heißt es beim Verfassungsschutz.
Die Ermittlungsbehörden hätten bei dem Eingang einer Anzeige ein erstes Bild darüber benötigt, welchen Weg vertraulich oder geheim eingestufte Papiere aus Sicht des Geschädigten genommen haben.
Das Bundesamt habe nach der zweiten Strafanzeige gegenüber dem damals ermittelnden Landeskriminalamt Berlin dargelegt, dass mehr als 120 Mitarbeiter Zugang zu den eingestuften Dokumenten hatten und wie viele Druckexemplare für Externe erstellt wurden. Die Frage nach „Innentätern“ sei also keineswegs ausgeklammert worden, heißt es beim Bundesamt für Verfassungsschutz. (dts Nachrichtenagentur)
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