Berlin – Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hat sich auch nach dem Abhörskandal um den US-Geheimdienst NSA für ein Festhalten an der Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. „Zum Schutz unserer Bürger vor Terrorismus und Kriminalität müssen Verbindungsdaten eine Zeitlang gespeichert werden, dabei muss der Schutz vor unberechtigtem Zugriff in die Privatsphäre stets gewährleistet bleiben“, sagte Friedrich der „Bild-Zeitung“.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) spricht sich hingegen für ein endgültiges Aus der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung aus und geht damit auf Konfrontationskurs zur Union. Auch CSU-Chef Horst Seehofer hatte nach dem NSA-Spähskandal am Wochenende gefordert, die harte Linie der Union zur Vorratsdatenspeicherung, bei der die Daten der Telefon-, Handy- und Internet-Nutzer für sechs Monate gesichert werden, zu überprüfen. Unterstützung für seine harte Haltung erhält Friedrich unter anderem von Hessens Innenminister Boris Rhein (CDU).
„Die europarechtlich verlangte befristete Speicherung von Telekommunikations- und Internetverkehrsdaten ist notwendig, um schwere und schwerste Straftaten aufklären zu können“, sagte Rhein der Zeitung. Dabei gehe es keineswegs nur um Terrorismus, so Rhein weiter, denn „auch im Kampf gegen Pädophile im Internet halte ich eine Mindestspeicherfrist nach den klaren Regeln des Bundesverfassungsgerichts für notwendig“. Inhalte von Gesprächen dürften dabei natürlich nicht gespeichert werden.
Auch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) beharrt auf der Vorratsdatenspeicherung, fordert jedoch klare Regeln. „Wir müssen klare rechtsstaatliche Vorgaben für eine Regelung bei der Auswertung von Telekommunikationsdaten im Einzelfall machen. Damit können wir zugleich auch ein Vorbild für andere sein“, sagte Herrmann. Ordentliche rechtsstaatliche Vorgaben zum Datenschutz seien ein klares Alternativprogramm zur Praxis der US-Geheimdienste, so der Minister weiter. „Deren Vorgehen steht im krassen Gegensatz zum bei uns gebotenen Maß an Datenschutz im Sicherheitsbereich.
Andererseits: Wenn Deutschland selbst überhaupt keine eigenen Regelungen für die Auswertung von Telekommunikationsdaten hat, macht es sich von den Informationen anderer Nachrichtendienste nur noch abhängiger“, erklärte Herrmann.
Nach einer geltenden EU-Richtlinie müssen zur Bekämpfung von Terror und schweren Straftaten alle Telefon- und Internet-Verbindungsdaten auch ohne konkreten Anlass mindestens sechs Monate von den betreffenden Telekommunikationsunternehmen gespeichert werden. Die Union verlangt die rasche Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht – vor allem FDP, Grüne und Linke lehnen das ab. (dts Nachrichtenagentur)

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