Freitag, 26. April 2024

Tipps zur Wahl der idealen Zahnzusatzversicherung

5. Dezember 2022 | Kategorie: Gesundheit, Ratgeber, Versicherungen

Foto: Pfalz-Express

Bei der Wahl der richtigen Zahnzusatzversicherung ist es wichtig, dass Sie sich auf die angebotenen Leistungen konzentrieren und nicht nur auf den Preis.

Insbesondere Tarife mit sehr niedrigen Beiträgen können schnell zu Problemen oder versteckten Fallstricken führen. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Merkmale bei der Wahl einer Zahnzusatzversicherung besonders wichtig sind.

Vorteile einer Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz und Prophylaxe

Die Zahnzusatzversicherung deckt in der Regel Leistungen wie Kunststofffüllungen oder Parodontalbehandlungen ab. Diese zahnärztlichen Behandlungen sind im Vergleich zu Zahnersatz recht günstig und haben daher keinen so hohen Wert. Vorbeugende Behandlungen müssen ebenfalls bezahlt werden, sind aber letztlich die billigsten Behandlungen.

In vielen Tarifen werden diese Behandlungen nur teilweise oder sehr geringfügig subventioniert. Eine Zahnzusatzversicherung mit einem breiten Leistungsspektrum für Zahnbehandlung und Zahnvorsorge ist in der Regel teuer. Oft sind nur Zahnprophylaxe-Behandlungen in den Tarifen enthalten. Daher empfehlen Verbraucherschützer, Zahnzusatzversicherungen zu vergleichen und sich die versicherten Leistungen genau anzusehen.

Tarifdetails der ZZV: Das ist wirklich wichtig

Die Erstattungsgrenzen sollten so niedrig wie möglich sein. Drei und nicht fünf Jahre sind hier am besten. Spätestens nach fünf Jahren sollte es keine Erstattungsgrenzen mehr geben. Darüber hinaus sind kürzere Wartezeiten von Vorteil. Das Maximum kann acht Monate betragen.
Es ist auch wichtig, auf die Prämienhistorie zu achten.

Einige Versicherungen arbeiten mit einer Altersreserve. In diesem Fall bleibt die Prämie des Versicherten immer auf demselben Niveau, wodurch eine drastische Erhöhung der Prämie im Alter verhindert wird. Obwohl diese Tarife von vornherein teurer sind als andere, kann man sie als eine Art zahnärztliche Rentenversicherung betrachten.

Die meisten Versicherer arbeiten nach einem abgestuften Konzept. Die Prämien sind für junge Versicherungsnehmer günstiger und werden mit zunehmendem Alter teurer. Der Vorteil ist, dass Sie diese Investition im Alter nicht verlieren, wenn Sie Ihre Police kündigen. Die Versicherer versuchen, den Versicherten durch Altersbestimmungen an den Vertrag zu binden.

Leistungen der ZZV: Die Höhe der Erstattung für Zahnersatz

Da Zahnersatz in der Regel am teuersten ist, ist die Höhe der zusätzlichen Erstattung für diese Art der Behandlung entscheidend. Viele Tarife enthalten diese Zuschläge in einer Höhe zwischen 40% und 90%. Eine gute Zahnzusatzversicherung sollte mindestens 75% der regulären Zuschläge der gesetzlichen Krankenversicherung für Zahnersatz zahlen.

Je höher der Aufschlagssatz, desto besser. Für Ihre Zahnersatzrechnung bedeutet dies, dass die Krankenkasse und der Versicherer mindestens so viel zahlen, dass bis zu 25 % Ihres Selbstbehalts abgedeckt sind.

Es ist besonders wichtig, dass die Zusatzversicherung nicht nur den Standard-Zahnersatz abdeckt. Mindestens 60 % davon werden bereits von der gesetzlichen Krankenkasse bezuschusst. Die Zahnzusatzversicherung sollte teureren, hochwertigeren und ästhetischen Zahnersatz bezuschussen.

Berechnungsbeispiel: Kostenübernahme Zahnzusatzversicherung für ein Implantat

Ein Zahnimplantat ist eine der teuersten Zahnersatzoptionen, da es einen ganzen Zahn ersetzt. Eine gute Zahnzusatzversicherung sollte jedoch auch diese Art des Zahnersatzes abdecken. Unten sehen Sie, wie eine solche Behandlung von der Zahnzusatzversicherung zu 80% bezahlt werden kann.

Rückerstattung des Rechnungsbetrags einschließlich der gesetzlichen Krankenversicherung:

  • Gesamtrechnung: € 4.000
  • Kosten der Standardbehandlung: 1.900 €
  • Feste Kostenerstattung durch die Krankenkasse für Standardbehandlungen (ohne Prämie): 1,120 €.
  • Selbstbehalt ohne Zusatzversicherung: 2.880 €.
  • Selbstbeteiligung mit Zusatzversicherung von 80%: 800 €.

In diesem Rechenbeispiel wird davon ausgegangen, dass die Gesamtrechnung für Zahnersatz 3.800 € beträgt. Ohne Zahnzusatzversicherung zahlt der Patient eine Zuzahlung von € 2.880. Bei einer 80%igen Zahnzusatzversicherung, die eine pauschale Erstattung der gesetzlichen Krankenkasse für Standardbehandlungen beinhaltet, zahlt der Versicherte eine Zuzahlung von nur 800 €.

Worauf sollte beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung geachtet werden?

Bevor Sie eine Zahnzusatzversicherung abschließen, sollten Sie einige Dinge beachten. Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass auch bei einer Behandlung, die durch eine Zahnzusatzversicherung abgedeckt ist, immer Kosten anfallen werden. Selbst bei sehr guten Tarifen liegt die Zuzahlung bei mindestens 10 bis 20 Prozent.

Versicherungspolicen, die eine 100-prozentige Selbstbeteiligung anbieten, sind in der Regel mit übermäßig hohen Prämien verbunden. Tarife, die mit einer Erweiterung der Krankenversicherungsleistungen werben, sind ebenfalls nicht zu empfehlen. In diesem Fall wird nur die Standard- oder Basisbehandlung subventioniert, während die teureren, länger wirkenden Varianten nicht subventioniert werden.

Es sollte auch beachtet werden, dass viele Tarife in den ersten Jahren begrenzte Subventionen bieten. In den ersten drei bis fünf Jahren der Zahnzusatzversicherung wird im Falle eines hohen Leistungsanspruchs nur ein begrenzter Betrag gezahlt. Die Versicherer haben zu diesem Zweck eine Erstattungstabelle erstellt.

Wann sollte eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen werden?

Der Zeitpunkt des Abschlusses einer Zahnzusatzversicherung ist besonders wichtig. Oft möchten Patienten kurz vor der Behandlung noch schnell eine Zahnzusatzversicherung abschließen, um einige Zuzahlungen zu erhalten und den Selbstbehalt der gesetzlichen Krankenversicherung so gering wie möglich zu halten.

Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass bereits geplante oder laufende Therapien und Behandlungen nicht von der privaten Zahnzusatzversicherung übernommen werden.

Dies wird zum einen indirekt durch die vertragliche Wartezeit und zum anderen durch die direkte Rücksprache mit dem Arzt bestimmt. Der behandelnde Arzt informiert die Versicherungsgesellschaft über den Zustand der Zähne und auch über bereits laufende oder unbedingt geplante Behandlungen.

Es ist dann möglich, vom Versicherungsvertrag abgedeckt zu werden, aber unter keinen Umständen wird die Versicherung die laufende Behandlung übernehmen. Die meisten Versicherungsverträge haben auch eine Wartezeit. Während dieser ersten sechs bis acht Monate kann der Versicherte keine Leistungen beantragen.

Im Falle eines Unfalls werden die Leistungen nur teilweise bezuschusst. Tarife ohne Wartezeit sind in der Regel mit einer relativ hohen monatlichen Prämie verbunden, da sie das Risiko einer schnellen und teuren Behandlung bergen.

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