Rheinland-Pfalz. Drei Tierschutzvereine in Rheinland-Pfalz haben am Freitag durch das Mainzer Umweltministerium die Zulassung zur Tierschutzverbandsklage erhalten. Diese Vereine haben jetzt umfassende, neue Möglichkeiten zur Durchsetzung des Tierschutzes.
Das Tierschutzverbandsklagegesetz des Landes Rheinland-Pfalz räumt Tierschutzvereinen gegenüber Veterinärbehörden und bei Gerichten in Tierschutzfragen umfangreiche Mitwirkungs- und Klagemöglichkeiten ein. Dies betrifft z. B. die Durchsetzung von besseren Haltungsbedingungen, von tierschutzrechtlichen Auflagen und von Tierhaltungsverboten, zudem die Verhinderung oder Änderungen bei Genehmigungen, Stallbauten und bei Tierversuchen.
Bislang konnte in Rheinland-Pfalz niemand zugunsten der Tiere klagen, wohl aber konnten zum Beispiel Tierhalter gegen zu hohe Auflagen klagen. Dieses Ungleichgewicht wurde mit dem Verbandsklagegesetz aufgehoben.
„Wir erwarten keine Klagewelle. Vielmehr ermöglichen wir die frühzeitige Einbeziehung der Tierschutzvereine, um Verfehlungen von vorne herein auszuschließen“, erklärte die Ministerin Höfken.
Ein Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine gibt es auch in Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg sowie im Saarland und ist für Niedersachsen in Vorbereitung. (Dr. Hilmar Tilgner)
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