
Die Kommunen haben zu wenig Geld. Das Land soll mehr beisteuern – zum Beispiel bei den kostenintesiven Sozialauflagen.
Foto: dts Nachrichtenagentur
Kreis Südliche Weinstraße – Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur in Mainz hat mit einem Bescheid gegenüber den Anwälten des Landkreises Südliche Weinstraße das Normenkontrollverfahren in Sachen Kommunaler Finanzausgleich als Musterprozess anerkannt.
Bei einer Normenkontrolle werden die Rechtsnormen (Rechtslagen) daraufhin überprüft, ob sie mit höherrangigem Recht vereinbar sind. Der Antrag der Stadt Pirmasens wurde ebenfalls als Musterprozess anerkannt.
Diese Entscheidung kann durchaus als Einschätzung für die erhebliche allgemeine Bedeutung des Normenkontrollantrags für die Gesamtheit der Gemeinden und Gemeindeverbände in Rheinland-Pfalz interpretiert werden.
Das Ministerium hat darüber hinaus in Aussicht gestellt, nach Abschluss des Verfahrens zu prüfen, ob nicht auch Rechtsanwaltskosten des Landkreises Südliche Weinstraße, die den gesetzlich vorgesehenen Gebührenrahmen übersteigen, erstattet werden können.
Beilstein: Sofort Verhandlungen führen
Die kommunalpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Anke Beilstein, hat indes Ministerpräsidentin Malu Dreyer aufgefordert, mit den Vertretern der Städte, Kreise und Gemeinden in Verhandlungen über eine verbesserte Finanzausstattung einzutreten, bevor das Land erneut eine Niederlage vor Gericht erleide.
Die Dynamik der Verschuldung ist in Rheinland-Pfalz sei deutlich höher als im Bundesdurchschnitt, so Beilstein: „Unter den Top 10 der höchstverschuldeten Städte Deutschlands sind fünf Städte aus Rheinland-Pfalz. Unter ihnen Pirmasens, Kaiserslautern, Ludwigshafen, Mainz und Zweibrücken.“
Noss: Beilstein im Wahlkampfmodus
Der innen- und kommunalpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag, Hans Jürgen Noss, wies Beilsteins kritik als Wahlkampf-Polemik zurück:
„Frau Beilstein befindet sich offenbar im Wahlkampfmodus und schießt wie immer deutlich über das Ziel hinaus“, so Noss. Die Entscheidung, ob die Klage der Kommunen gegen das neue Gesetz zum kommunalen Finanzausgleich berechtigt ist, würde vom Verfassungsgerichtshof entschieden, „nicht von der CDU. Frau Beilstein sollte ihr Rechtsverständnis gerade rücken.“
Natürlich hätten die Kommunen das Recht zu klagen, sagte Noss. Es sei allerdings besser gewesen, die tatsächliche Wirkung des Gesetzes abzuwarten, das erst seit drei Monaten in Kraft sei: „Was sich bereits jetzt abzeichnet, ist eine deutlich verbesserte Finanzsituation der rheinland-pfälzischen Kommunen.“ (red)

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