Stand 6. April: Coronavirus SARS-CoV-2 – eine Neuinfektion in der Südwestpfalz – 24 Genesene

7. April 2020 | Kategorie: Politik regional, Südwestpfalz und Westpfalz

Kreishaus Südwestpfalz in Pirmasens
Foto: Kreisverwaltung

Südwestpfalz. Im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamts Südwestpfalz hat sich heute (6. April 2020) eine weitere Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 bestätigt.

Seit Beginn sind damit 125 Personen positiv getestet worden. Der erkannte Fall betrifft eine Meldeadresse in der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben. Dort sind jetzt 18 Personen als SARS-CoV-2-positiv registriert.

Die übrigen Betroffenen verteilen sich auf Pirmasens mit 23, Zweibrücken 26, die Verbandsgemeinde (VG) Dahner Felsenland 19, die VG Hauenstein neun, die VG Pirmasens-Land sechs, die VG Rodalben vier, die VG Waldfischbach-Burgalben neun und die VG Zweibrücken-Land mit elf.
Weiterhin bemühe man sich um die Ermittlung von Kontaktpersonen, um diese über eine mögliche Infektion zu informierten, gibt die Kreisverwaltung bekannt.

Von den insgesamt positiv getesteten 125 Personen gelten mittlerweile 24 als genesen, lässt die Kreisverwaltung ergänzend wissen sowie, dass 205 Kontaktpersonen inzwischen ihre Quarantäne als nicht infiziert oder genesen abschließen konnten.

Entsprechend der offiziellen Zählweise werden weiterhin zwei Personen aus der Südwestpfalz als „mit Corona-Infektion“ verstorben gemeldet. Eine davon verstarb laut Aussage des Gesundheitsamtes „definitiv nicht infolge der Virusinfektion“. (Der Pfalz-Express berichtete.) Gemäß der bundeseinheitlichen Zählung gelten alle Verstorbenen, die positiv auf das Virus SARS-CoV-2 getestet waren als Corona-Todesfälle, unabhängig von der tatsächlichen Todesursache.

Der „Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus“ zufolge „gibt es in Rheinland-Pfalz insgesamt 3.917 bestätigte SARS-CoV-2 Fälle und 33 Todesfälle“. In diesen Zahlen ist ein nicht genannter Anteil an Genesungen enthalten sowie mindestens eine Person die „definitiv nicht infolge der Virusinfektion“ verstarb.

Laut bisheriger Auskunft des Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz (Mainz) werden in den (obigen) Meldedaten „alle Todesfälle“ erfasst, „die mit einer COVID-19-Erkrankung in Verbindung stehen: sowohl Menschen, die direkt an der Erkrankung gestorben sind (‚gestorben an‘), als auch Patienten mit Grundkrankheiten, die mit COVID-19 infiziert waren und bei denen sich nicht klar nachweisen lässt, welchen Anteil die Infektion am Ableben hatte (‚gestorben mit‘)“.

Diese „gemeinsame Erfassung von ‚an‘ COVID-19 und ‚mit‘ SARS-CoV-19 Verstorbenen“ stelle nach Meinung aller Experten unter den gegebenen Umständen die bestmögliche Methode einer Zählung dar.

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Südwestpfalz empfiehlt weiterhin Personen die Symptome entwickeln, sich umgehend telefonisch bei ihrem Hausarzt oder der landesweiten Rufnummer 0800-99.00.400 zu melden oder bei Wohnort in der Südwestpfalz die „Corona-Hotline“ 06331/809-750 anzurufen.

Auf diesen Wegen sei gewährleistet, dass Abstrich-Termine einfach und zeitnah vergeben werden können und gleichzeitig verantwortungsbewusst mit Personal und Material umgegangen wird.

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