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Stadtrat Neustadt: Haushalt mit CDU und FWG-Stimmen verabschiedet

18. Dezember 2013 | Kategorie: Neustadt a.d. Weinstraße und Speyer, Politik regional

„In Neustadt hat man solide gewirtschaftet“, so OB Löffler.
Foto: Ahme

Neustadt. Mit den Stimmen der CDU und FWG hat der Neustadter  Stadtrat gestern den Haushalt 2014 verabschiedet.

SPD, Grüne, FDP und ein Pirat stimmten dagegen. Im Ergebnishaushalt stehen Erträge von insgesamt 116,9 Millionen Euro Aufwendungen von 126,1 Millionen Euro gegenüber. Das ergibt ein Minus von 9,2 Millionen Euro. Gegenüber dem Jahr 2013 hat sich der Jahresfehlbetrag allerdings um rund 570.000 Euro verringert.

„Der nach wie vor ungebremste Anstieg der sozialen Leistungen, aber auch die hohen Aufwendungen für den Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen haben ein besseres Ergebnis verhindert“, sagte Oberbürgermeister Hans Georg Löffler in seiner Haushaltsrede.

Doch gemessen an der Situation landes- und bundesweit habe man in Neustadt an der Weinstraße mehr als solide gewirtschaftet. „Das soll uns erst mal einer nachmachen.“ Natürlich sei es verlockend, insbesondere vor anstehenden Kommunalwahlen, Wohltaten zu verteilen. „Aber ich will unsere Stadt für die Zukunft gerüstet und gewappnet sehen.“ Ein ausdrücklicher Dank ging an die vielen Bürgerinnen und Bürger der Stadt, „die sich über Maßen in allen Bereichen ehrenamtlich engagieren“.

Im Rahmen der Haushaltsberatungen ging es auch um verschiedene Anträge. Anstelle der Erstellung eines Klimaschutzkonzepts stimmten die Ratsmitglieder mit großer Mehrheit für die Umsetzung konkreter energetischer Maßnahmen an städtischen Gebäuden. Begonnen werden soll 2014 mit der energetischen Sanierung der Kita Pestalozzistraße in Lachen-Speyerdorf. Dort sollen die Fassade und die Fenster neu gedämmt werden. Die Kosten werden auf rund 120.000 Euro geschätzt.

Außerdem soll im Rahmen des Radwegeausbaus die Lücke der Strecke an der Kreuzung B39/Dr.-Siebenpfeiffer-Straße geschlossen werden. Dort endet der Weg derzeit auf einem Trampelpfad vor der Ampelkreuzung.

In Angriff genommen werden soll zudem eine städtebauliche Konzeption zur Gestaltung des Bahnhofsvorplatzes. Sie soll den Punkten „Anbindung an die Fußgängerzone, Entschärfung der Kreuzungssituation an der Landauer Straße oder Neuorganisation des Busverkehrs“ Rechnung tragen. In den Haushalt eingestellt wurden dafür 50.000 Euro.

Weitere Themen aus der öffentlichen Sitzung:

Mehrheitlich zugestimmt haben die Ratsmitglieder zudem der Aufstellung des Bebauungsplans „Südlich der Merowingerstraße“. Damit soll der Niedergang eines derzeit ungenutzten Geländes vermieden und die Schaffung innerstädtischen Wohnraums ermöglicht werden. Das Gebiet hat eine Fläche von rund einem Hektar.

Einigkeit herrschte auch bei der Aufstellung des Bebauungsplans „Westlich der Lauterbachstraße“ in Mußbach. Hintergund ist, dass dieser Bereich städtebaulich angemessen entwickelt wird. Dabei wird in erster Linie die Fortführung der unmittelbar südlich angrenzenden Wohnbebauung angestrebt.

Beim Thema Fortführung der so genannten Trägertätigkeit für Arbeitsgelegenheiten gemäß § 16 d, Satz 2, des SGB II folgte der Stadtrat den Empfehlungen des Hauptausschusses und stimmte diesem zu. Mit dem Projekt sollen erwerbsfähige Hilfeempfänger an den Arbeitsmarkt herangeführt, Vermittlungshemmnisse abgebaut und Tagesstrukturen geschaffen werden. Gleichzeitig soll die Arbeitsbereitschaft überprüft und Missbrauchsfälle bekämpft werden. Das Angebot ist für 30 „Ein-Euro-Jobber“ gedacht. Einsatzgebiete sind Reinigungsarbeiten im Stadtgebiet und den Ortsteilen, in Kitas oder Schulen.

Gleiches gilt für die Fortführung des Projekts „Soziales Lernen in Schulen“. Zusätzlich sollen je eine neue Vollzeit- und Teilzeitstelle geschaffen werden. Für die Stadt Neustadt würden die jährlichen Personalkosten von 90.000 Euro um 13.000 Euro steigen, falls es eine Zuschussförderung durch das Land für eine weitere halbe Stelle gibt. Das wird derzeit geprüft.

In Zukunft können auch unverheiratete Paare mit den Kindern eines oder beider Partner die Familienkarte der städtischen Schwimmbäder (in Hambach, Mußbach, Duttweiler sowie im Stadionbad) nutzen. Voraussetzung ist ein gemeinsamer Wohnsitz. Die Änderung soll zum 1. Mai 2014 in Kraft treten. Die Eintrittspreise ändern sich nicht.

Mehrheitlich verabschiedet wurde eine neue Sondernutzungssatzung, die sozusagen die Nutzung öffentlichen Raums regelt. Dazu zählen beispielsweise Schilder oder Waren auf Gehwegen, das Aufhängen von Plakaten, das Aufstellen von Gerüsten oder Außenbestuhlung der Gastronomie. Überarbeitet wurden sowohl die Texte also auch die Höhe der Gebühren. Die alte Fassung existierte seit 1986 nahezu unverändert. Die Gebühren wurden „moderat“ um durchschnittlich 25 Prozent erhöht. (stadt-nw)

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