Dienstag, 10. Dezember 2024

SPD Wörth begrüßt Entscheidung des Landes zur Einführung differenzierter Hebesätze

29. November 2024 | Kategorie: Kreis Germersheim, Politik regional

Symbolbild: Pfalz-Express

Wörth – Die Stadtratsfraktion der Wörther SPD sieht in der Einführung des Grundsteuerhebesatzgesetzes in Rheinland-Pfalz einen richtigen und notwendigen Schritt zur gerechten Grundsteuerpolitik.

Mit den neuen Regelungen erhalten die Kommunen die Möglichkeit, durch differenzierte Hebesätze gezielt die Grundsteuern zu erheben und soll künftig Bürger vor unverhältnismäßigen Belastungen schützen.

„Mit der Möglichkeit differenzierte Hebesätze für Wohngrundstücke, Nichtwohngrundstücke und unbebaute Grundstücke festzusetzen, haben wir ein dringend benötigtes Werkzeug an die Hand bekommen, um die finanziellen Lasten gerecht zu verteilen“, betont Mario Daum, Vorsitzender der SPD-Fraktion.

Infolge der durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts notwendigen Grundsteuerreform kam es zu Neubewertungen der Grundstückswerte. Dabei wurden insbesondere (unbebaute) gewerbliche Grundstücke deutlich niedriger eingestuft.

Dies führte im Falle von Wörth zu Mindereinnahmen von einer halben Million Euro. Deshalb schlug die Verwaltung eine deutliche Anhebung des Grundsteuerhebesatzes B von 465 v. H. auf 530 v. H. vor, das der Stadtrat jedoch einstimmig abgelehnt hat.

„Fortan kann die Stadt nun für die unterschiedlichen Grundstücksarten jeweils eigene Hebesätze festlegen und so zielgerichtet die Steuereinnahmen steuern, so dass das Gesamtsteueraufkommen möglichst gleichbleibt“, so die SPD Wörth. Damit würde eine verstärkte Belastung der Bürger, die Eigentümer von bzw. Mieter in Wohngebäuden sind, verhindert werden.

Hintergrundinformation

Durch die jahrzehntelange Aussetzung der Hauptfeststellung von Grundstückswerten haben sich deutliche Verschiebungen ergeben. In vielen Kommunen drohten Wohngrundstücke künftig stärker belastet zu werden als Nichtwohngrundstücke (Gewerbegrundstücke), obwohl das Steueraufkommen insgesamt gleich bleiben sollte.

Um diese Belastungsverschiebung abzumildern, erlaubt das Landesgesetz ab 2025 eine Differenzierung der Hebesätze nach Grundstückskategorien (Wohngrundstücke, Nichtwohngrundstücke und unbebaute Grundstücke).

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