
Bild von Steve Buissinne auf Pixabay
Südpfalz – Am Donnerstag hat der Bundestag das Bürgergeld verabschiedet – ein „notwendiger sozialpolitischer Meilenstein“, sagen Jennifer Braun und Mario Daum, die Vorsitzenden des SPD-Unterbezirks Südpfalz.
„Das Bürgergeld sorgt für eine neue Kultur: Menschen in schwierigen Lebenslagen sollen den Sozialstaat als Partner an ihrer Seite wissen, der ihnen Vertrauen entgegenbringt und dafür sorgt, dass sie wieder Tritt fassen in einem selbstbestimmten Leben.“ Das Bürgergeld war ein zentrales Versprechen der SPD in ihrem Bundestagswahlkampf im vergangenen Jahr.
„Das Bürgergeld ist eine Frage des Respekts“, so Braun und Daum weiter. „Wer seinen Job verliert oder aus persönlichen Gründen seinen Job aufgeben muss, braucht Sicherheit. Deshalb werden in den ersten beiden Jahren die Kosten für die Miete vollständig übernommen. Zudem wird niemand dazu gezwungen, in den ersten beiden Jahren sein mühsam Erspartes aufbrauchen zu müssen – sofern es sich nicht um erhebliches Vermögen handelt.“
Darüber hinaus werden mit dem Bürgergeld die Regelsätze an die Inflation angepasst. Die Beantragung wird unbürokratischer und digitaler. Die Vorsitzenden betonen: „Um ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen, werden die Regelsätze stark erhöht. Alleinstehende erhalten 502 Euro – also etwa 50 Euro mehr als bisher. Das ist eine Steigerung um knapp 12 Prozent und gleicht damit die Inflation aus. Das ist wichtig, da die steigenden Preise für Dinge des täglichen Lebens besonders die unter Druck setzen, die auf das Bürgergeld angewiesen sind.“
Zudem stünden Weiterbildung und der Erwerb eines Berufsabschlusses im Vordergrund. Wer an einer abschlussbezogenen Weiterbildung teilnimmt, erhält künftig ein zusätzliches monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro. Wer einen Berufsabschluss nachholt, kann künftig bei Bedarf drei statt bisher zwei Jahre gefördert werden. Arbeitssuchende und Jobcenter werden künftig gemeinsam einen Kooperationsplan für den individuellen Weg zurück in die Arbeit erarbeiten.
In den ersten sechs Monaten können künftig keine Leistungen gemindert werden. Danach sind Leistungsminderungen möglich, wenn Vereinbarungen nicht eingehalten werden.

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