Mittwoch, 24. April 2024

Schwerstbehindertes Kind: Sozialgericht Koblenz lehnt Zuschuss zu einem Kurzaufenthalt in Kinderhospiz ab

21. Juli 2013 | Kategorie: Rheinland-Pfalz

„Gefühltes“ Fehlurteil? Die Überlastung der Pflegenden ist kein Argument für eine Zuschusszahlung.
Foto: dts Nachrichtenagentur

Koblenz – Das Sozialgericht Koblenz hatte in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren über einen begehrten Zuschuss zum Aufenthalt in einem Kinderhospiz zu entscheiden.

Die schwerkranke und unter starken Schmerzen leidende minderjährige Antragstellerin lebt bei ihren Eltern und wird dort regelmäßig versorgt bzw. gepflegt. Angesichts der damit verbundenen erheblichen Belastungen wünschten sie und ihre Eltern einen vorübergehenden Aufenthalt in einem Kinderhospiz, zu dem die Krankenkasse einen erheblichen Zuschuss leisten soll. Dazu ist diese jedoch nicht bereit.

 

Das Gericht hat entschieden: Antrag abgelehnt. Zunächst spreche schon viel dafür, dass ein Anspruch auf eine Hospizversorgung tatsächlich eine Versorgung in der letzten Lebensphase voraussetze, was hier nicht anzunehmen sei, so die Begründung. Zudem könne ein Zuschuss zu einer stationären Hospizversorgung nur beansprucht werden, wenn eine ambulante Versorgung zu Hause oder in der Familie nicht möglich wäre.

Bei einem gleichbleibenden Zustand eines schwerstbehinderten Kindes, das grundsätzlich bisher in der Familie versorgt worden ist, könne eine solche Unmöglichkeit nicht durch die starke Dauerbelastung der pflegenden Familienmitglieder begründet werden.

Die gewährte Hospizleistung orientiere sich an dem betroffenen Versicherten und nicht an der Belastung der Familienmitglieder. (red)

 

 

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