Montag 19.Mai 2025

Schweitzer räumt Neutralitätsverstoß ein: Keine vergleichbaren Aussagen mehr über offizielle Kanäle

25. April 2025 | Kategorie: Kreis Bad Dürkheim, Kreis Germersheim, Kreis Südliche Weinstraße, Landau, Ludwigshafen, Neustadt a.d. Weinstraße und Speyer, Politik regional, Politik Rheinland-Pfalz, Rhein-Pfalz-Kreis, Rheinland-Pfalz, Südwestpfalz und Westpfalz

Alexander Schweitzer im rheinland-pfälzischen Landtag.
Foto: Pfalz-Express /Rolf. H. Epple

Mainz – Nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz vom 2. April 2025 zieht die Staatskanzlei Konsequenzen aus der Kritik an Äußerungen von Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD).

Dieser hatte im Zusammenhang mit dem sogenannten Zustrombegrenzungsgesetz scharfe Worte gegenüber der CDU gefunden. In einem offiziellen Newsletter der Staatskanzlei sowie auf den Social-Media-Kanälen der Landesregierung und des Ministerpräsidenten sagte Schweitzer:

„Mein klarer Rat und meine dringende Empfehlung an die CDU ist es, die Stunden bis morgen zu nutzen, in sich zu gehen, sich genau anzuschauen, was sie für eine verheerende Wirkung erreicht haben durch die faktische Zusammenarbeit mit der AfD.“

Diese Aussage wurde von der CDU-Landtagsfraktion als Verstoß gegen das Neutralitätsgebot gewertet – insbesondere, weil sie über offizielle Regierungskanäle veröffentlicht wurde. Noch vor dem Urteil des Gerichts ließ die Staatskanzlei die Beiträge löschen. Anlass dafür war auch der laufende Organstreit der AfD gegen die frühere Ministerpräsidentin Malu Dreyer und die Landesregierung, von dessen Ausgang man sich eine Klarstellung zur Neutralitätspflicht in der Regierungs­kommunikation erhoffte.

Diese Klarstellung liegt nun vor. Der Verfassungsgerichtshof bewertete die Äußerungen als unzulässige Parteinahme. Nach eingehender Prüfung kommt die Staatskanzlei daher zu dem Schluss, dass das Neutralitätsgebot verletzt wurde. Ministerpräsident Schweitzer kündigte an, entsprechende Äußerungen künftig zu unterlassen.

In einem Schreiben an den Vorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion im Landtag Rheinland-Pfalz sowie den Landesvorsitzenden der CDU Rheinland-Pfalz erklärte Schweitzer:

„Gerade im Lichte des Urteils vom 2. April 2025 ist es mir wichtig, dass alle demokratischen Parteien ihre Kräfte zur Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bündeln. Die Kolleginnen und Kollegen der CDU Rheinland-Pfalz weiß ich dabei fest an meiner Seite und dafür bin ich Ihnen sehr dankbar.“

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