Mainz. Der südpfälzische Bundestagsabgeordnete Dr. Thomas Gebhart und die Landtagsabgeordnete Christine Schneider (beide CDU) begrüßen den Kompromiss zur Anbauregelung im Weinbau. Der Bundestag hat sich dafür ausgesprochen, die jährliche Ausweitung der Rebflächen in Deutschland auf 0,3 Prozent zu begrenzen.
„Die CDU hat sich dafür eingesetzt, dass ein früherer Erhöhungsvorschlag von 0,5 Prozent auf 0,3 Prozent abgesenkt wurde. Dies ist eine gute Nachricht für das Weinbauland Rheinland-Pfalz. Unser Einsatz auf Landes- und Bundesebene für eine Reduzierung hat sich gelohnt.
Eine Ausweitung der Rebfläche um 0,5 Prozent hätte zu einer erheblichen Steigerung der Weinmenge in Deutschland geführt. Dies wäre deutlich zu Lasten der Qualität gegangen und hätte die Absatzchancen unserer Südpfälzer Weine erheblich beeinträchtigt. Die vereinbarte geringe Quote ermöglicht dagegen eine vorsichtige Ausweitung sowie eine Marktöffnung und entspricht der aktuellen Marktlage für Wein in Deutschland“, erklären Gebhart und Schneider, Vorsitzende des Umwelt- und Weinbauausschusses des rheinland-pfälzischen Landtages.
„Wir haben uns im Interesse der Südpfälzer Winzer für einen zukunftsfähigen, qualitätsorientierten Weinbau eingesetzt und sind erleichtert, dass die Ausweitung der Neuanpflanzungsrechte auf 0,3 Prozent begrenzt wird. Die Südpfälzer Weine finden bundesweit und international wegen ihrer hohen Qualität viel Anerkennung und Zuspruch. Es gilt, diese Qualität als hervorstechendes Kennzeichen der ganzen Region auch künftig zu gewährleisten. Wir sind stolz darauf, dass es gelungen ist, die Strategie der Weinbauverbände, auf Weinqualität statt auf Weinquantität zu setzen, aktiv zu unterstützen“, so Gebhart und Schneider abschließend.
Hintergrund:
Die jetzt vereinbarte Regelung soll zunächst für die nächsten beide Jahre gelten; der Deutsche Bundestag wird 2017 nach den dann gemachten Erfahrungen bei der Marktlage und der Umsetzung der Rebflächenausweitung in der Praxis eine Überprüfung und gegebenenfalls eine Anpassung vornehmen.
Ein Teilkompromiss sieht auch vor, dass den Flächenländern und insbesondere den kleinen Weinanbaugebieten durch die jetzt vereinbarten Regelungen ein Mindestanteil an Neupflanzungen von bis zu fünf Hektar pro Jahr gestattet wird. Das Verwaltungsverfahren wird durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung durchgeführt und erspart dem Land Rheinland-Pfalz und der Kammer jährliche Kosten in fünfstelliger Höhe. Lesen Sie dazu auch: www.pfalz-express.de/weinbau-flachen-werden-nur-leicht-ausgeweitet-wolfgang-schwarz-ungewissheit-ist-endlich-vorbei/ (red)

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