
Rheinvorland in Germersheim.
Foto: Pfalz-Express
Germersheim – Die derzeit seitens der AfD Fraktion vorgebrachten Vorwürfe der unsachgerechten Nutzung des Rheinvorlands sind aus Sicht von Bürgermeister Marcus Schaile (CDU) ungerechtfertigt und entbehren jeglicher Grundlage.
Die AfD hatte kritisiert, dass die Firma Barth Gastro-Catering-Events mit Sitz in Speyer auf dem Naherholungsgebiet „Rheinvorland“ ab dem 11. Juni einen Biergarten betreiben darf. Nach Ansicht der Afd würden die heimischen Gastwirte benachteiligt, zudem gebe es Parkplatzprobleme, zuviel Verkehr und Lärm.

Bürgermeister Marcus Schaile
Schaile widerspricht: „Die Germersheimerinnen und Germersheimer warten nun schon seit Jahren auf ein Wiederaufleben der Einkehrmöglichkeiten am Rhein“ so Schaile. „Wir haben einen Pavillon mit Bewirtung versprochen, der Errichtung des Pavillons haben alle Parteien im Stadtrat zugestimmt. Die Entscheidung für einen temporären Biergarten soll nun die Zeit bis zur Fertigstellung im kommenden Jahr überbrücken und den Germersheimerinnen und Germersheimern schon dieses Jahr Lust auf das Erlebnis am Rhein machen. Genau dieses Erlebnis am Rhein bietet die Strandbar auf der anderen Seite des Flusses nun schon seit Jahren und ist damit die wohl größte Konkurrenz für die gesamte Germersheimer Gastronomie in Bezug auf das Erlebnis am Fluss“, betont der Bürgermeister.
Schaile zeigt sich zudem „besonders enttäuscht von der fehlenden Solidarität“ gegenüber einem angesehenen Pfälzer Unternehmen in Corona Zeiten. „Ich darf an dieser Stelle betonen, dass viele Germersheimer Feste der letzten Jahre ohne die Familie Barth nicht in diesem Umfang hätten stattfinden können“, wird Schaile deutlich. „Ich finde es mehr als geboten, hier zu unterstützen, denn insbesondere das Schaustellergewerbe leidet wohl am schwersten unter den Folgen der Corona-Pandemie, denn diese Branche wird wohl als eine der letzten erst wieder zum Normalbetrieb zurückkehren können.“
Die Vergabe der Wiese am Rheinvorland sei im Rahmen der Zuständigkeiten des Bürgermeisters erfolgt und hängt somit nicht mit den Generalermächtigungen zusammen. Von diesen sei von ihm noch nicht Gebrauch gemacht, so führt Schaile aus, und „dass es glücklicherweise bisher immer möglich war, eine Präsenzveranstaltung durchzuführen und wichtige Entscheidungen in den Gremien abzustimmen“.
Das Anliegen der Familie Barth sei zuvor sowohl gaststättenrechtlich, baurechtlich, gesundheitsrechtlich, immissionsschutzrechtlich als auch wasserrechtlich geprüft worden.
So wurde laut Schaile etwa bei den angebotenen Sortimenten festgelegt, dass diese nicht in unmittelbarer Konkurrenz zur umliegenden Gastronomie stehen darf. Die Beschränkung der Öffnungszeiten, die vor jener der einheimischen Gastronomie liege, nehme Rücksicht auf die Belange der Anwohner.
Eine Bevorzugung von Germersheimer Wirten oder gar der Ausschluss eines Auswärtigen von einer Geschäftstätigkeit in Germersheim sähen unter anderem das Wettbewerbsrecht und das Gewerberecht schlichtweg nicht vor. „Es steht jedem frei, die Nutzung städtischer Flächen zu beantragen und wenn keine Versagensgründe vorliegen und die Auflagen entsprechend erfüllt werden, spricht nichts gegen eine Vergabe“, so der Stadtchef. Eine „Günstigerprüfung“ zugunsten der Germersheimer Gastronomie wie von der AfD vorgeschlagen, widerspreche dem freien Wettbewerb und sei auch vor dem Hintergrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes vollkommen undenkbar.

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