Donnerstag, 18. April 2024

Sattelzug kommt von der Fahrbahn ab – Schleicher-Rothmund: L549 für LKW-Transitverkehr sperren

20. April 2016 | Kategorie: Kreis Germersheim, Politik regional
Ein Kran musste den festgefahrenen LKW auf die Straße zurückziehen.  Fotos: v. privat

Ein Kran musste den festgefahrenen LKW auf die Straße zurückziehen.
Fotos: v. privat

Hatzenbühl/Kandel – Erneut kam es zu einem LKW Unfall auf der L549 zwischen Hatzenbühler Kreisel und Kandel.

Nach Angaben des Fahrers wollte er einem Rettungsfahrzeug das Überholen erleichtern und zog das Fahrzeug ganz an den rechten Rand, dabei geriet er auf das nicht befahrbare Bankett, das Fahrzeug fuhr sich dann im Kiesbett fest.

Da der LKW umzukippen drohte, musste er zuerst von einem Kranwagen angehoben werden, um dann von einem Abschleppwagen auf die Straße gezogen werden zu können.

Der LKW war unbeladen, was die Bergung erleichterte und die Gefahr des Umkippens verringerte. Personen kamen nicht zu Schaden. Die L 549 war für etwa eineinhalb Stunden voll gesperrt.

Die L 549 sei an der Unfallstelle recht schmal, sagte die SPD-Landtagsabgeordnete Barbara Schleicher-Rothmund. Es sei auch nach der Erneuerung der Fahrbahndecke nun mehrfach zu Unfällen gekommen, „bei denen ein LKW aufs Bankett geriet und von der Fahrbahn abkam.“

Schleicher-Rothmund hatte mehrfach gefordert, den zwischen Kandel und Neupotz durchfahrenden Transit- LKW Verkehr zu verbieten, „um die Gefahren zu minimieren, die von dieser schmalen Straße ausgehen.“

Schleicher-Rothmund: „Zur Frage, ob die L 549 für den Schwerlastverkehr geeignet sei, hatte der Pressesprecher der Polizei Wörth im März 2014 noch ausgeführt, dass die L 549 eine Straße ist, die kaum besser und breiter ausgebaut sein könnte.“

Dieser Einschätzung hatte Schleicher-Rothmund mehrfach widersprochen.

Zwar habe ihre kontinuierliche Kritik an der LKW Belastung dazu geführt, dass die L 549 außerplanmäßig saniert worden sei, das Grundproblem bleibe aber weiter bestehen: „Diese Straße wird durch den sogenannten Mautpreller- LKW-Transitverkehr überlastet und das führt zu gefährlichen Situationen. Die Vielzahl der gleich gearteten Unfälle sollte hier zu einem Überdenken der Verkehrssituation führen, bevor schwerwiegendere Unfälle sich ereignen“, so die SPD-Abgeordnete.

L549 Unfall Kandel Hatzenbühl LKW 2

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8 Kommentare auf "Sattelzug kommt von der Fahrbahn ab – Schleicher-Rothmund: L549 für LKW-Transitverkehr sperren"

  1. Brummi sagt:

    Auf dem Bild ist das ein Fahrzeug der Spedition Nuss. Hierbei dürfte es sich doch gar nicht um Transitverkehr handeln, oder? Und wenn der Fahrer aus Unachtsamkeit von der Fahrbahn abkommt ist es egal wie breit die Fahrbahn ist. Schließlich wollte der Fahrer ja einem RTW Platz machen.

    • Routier de Palatinat sagt:

      Lieber Brummi,

      Zum einen ist es völlig egal, ob das ein Fahrzeug der Fa. Nuss war oder irgendeines anderen Unternehmens. Transitverkehr ist Transitverkehr, denn Transit bedeutet nichts anderes als Durchgangsverkehr. Weniger als 1 Promille des dort verkehrenden Schwerverkehrs biegt am Kreisel nach Hatzenbühl oder Jockgrim ab oder zielt Richtung Rheinzabern. Die allermeisten benutzen die Strecke tatsächlich als mautfreie Verbindung zwischen B9 Neupotz und A65 Kandel Mitte, um dann Richtung Frankreich zu fahren. Sie sparen dabei ca. 11 km Fahrstrecke und und etwa 20km Maut.

      Ich stimme Frau Schleicher-Rothmund zu, diese Strecke gehört für den Verkehr über 7,5 Tonnen zGm gesperrt.

      Dem Nuss-Fahrer sei gedankt, dass er einem Einsatzfahrzeug Platz machen wollte, aber dabei darf er weder sich noch andere gefährden….

      • Brummi sagt:

        Jetzt müsste man sich aber mal die Definiton für Transit-, bzw
        Durchgangsverkehr auch halt mal anschauen. Demnach handelt es sich gerade bei der Mehrzahl der Nutzern NICHT um Durchfangsverkehr, da der Ziel oder Quelle innerhalb des 75km Radiuses liegt!

        ###Auszug StVO:
        Eine weitere Ausnahme zur Sicherstellung des Gemeingebrauchs nimmt den regionalen Wirtschaftsverkehr vom Geltungsbereich aus. Da Durchgangsverkehr im Sinne der Vorschrift nicht vorliegt, wenn gewerblicher Güterkraftverkehr in einem Gebiet innerhalb eines Umkreises von 75 km vom ersten Beladeort der Fahrt des Fahrzeuges betrieben wird, bleibt insbesondere der ungehinderte Verkehr zwischen benachbarten Gemeinden bzw. benachbarten Landkreisen unberührt. Dies gilt auch für Leerfahrten, die im Zusammenhang mit Beförderungen des Güterkraftverkehrs nach § 1 Abs. 1 des Güterkraftverkehrsgesetzes durchgeführt werden.
        ###

        • Routier de Palatinat sagt:

          Äh, Brummi…?
          Was interessieren hier irgendwelche Gesetzestexte? ‚Transit‘ bedeutet ‚Durchgang‘. Jeder, der VON DIESER STRASSE nicht abbiegt, benutzt ihn im Transit. So schwer zu verstehen? Es geht schlicht darujm, den schweren LKW-Verkehr zum Außenrumfahren zu bringen. Es ist und bleibt, solange nichts dagegen unternommen wird, eine Maut-Umgehungsstrecke.

          • Brummi sagt:

            Deswegen handelt es sich ja auch um eine LANDESstrasse damit nur der örtliche Verkehr fahren darf. ?!?!
            Und wenn der Gesetzgeber wollte, dass die LKWs wegbleiben, dann wäre die Strecke nicht so klassifiziert worden. Noch dazu handelt es sich ja schließlich auch um eine Umleitungsstrecke für die BAB 65 im Bedarfsfall. Und wenn man jetzt die LKWs wieder einen Umweg fahren lässt, schreien wieder alle wegen der unnötigen Umwelt- und Abgasbelastung.
            Und mal Hand aufs Herz, so viel Unfälle passieren auf der Strecke doch gar nicht.

  2. Carsten Ohmen sagt:

    Ich selbst habe ein in Wörth ansässiges Speditions- und Logistikunternehmen und unterstütze
    Fr Schleicher-Rothmund zum Thema „Transitverkehr raus von der L 549“ seit Jahren. Trotz Erneuerung ist und bleibt die L 549 zu schmal für LKW. Mautprellen zu Lasten der allgemeinen Sicherheit ist ein Unding, zumal die L 549 auch den Schwerlastverkehr aus dem Hafen Wörth über die Umgehung Jockgrim vermehrt anzieht. Weshalb wird sich gegen zusätzliche Mauteinahmen so sehr gewehrt? Zusätzliches Geld für die Instandhaltung unserer Infrastruktur kann nicht Schaden.

  3. Carsten Ohmen sagt:

    Hallo Brummi, jeder Unfall ist einer zu viel. Stell Dir vor, Du bist an einem solchen aktiv oder passiv beteiligt. Die L 549 als Umgehungsstraße nur für den Bedarfsfall freizugeben, damit hat sicherlich niemand kein Problem damit. So häufig ist der Bedarf gar nicht, aber die Unfallgefahren wären somit generell erheblich reduziert. Wenn ich die zwei Kreisel berücksichtige, an welchen die LKW mit 40 Tonnen danach wieder beschleunigen, ist die Umwelt/Abgasbelastungen bei Nutzung der BAB keinesfalls höher.

  4. Willibald Krötzmann sagt:

    Das Problem bei ähnlichen Straßen ist die fehlende Seitenbefestigung.
    Beispiel hier:
    http://www.cellerscene.de/Bilder/CTN/ctn_Lkw-Unfall-27-10-2014_1.jpg

    Gerade bei Nässe versinkt man sofort im Morast und wenn man den Lenker zu ruckartig bedient? Dann ist der Unfall da.

    Rasengittersteine auf ebener Fläche ca. 1m breit, und Sicherheit ist da.