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Rheinland-Pfalz setzt Maßstäbe in der juristischen Ausbildung, indem es als erstes Bundesland die Option einführt, das erste juristische Staatsexamen am Laptop abzulegen.
Bemerkenswert: Von den 365 Kandidatinnen und Kandidaten, die sich vom 21. August bis heute der Prüfung stellten, haben sich beachtliche 259 – rund 70 Prozent – dazu entschieden, die anspruchsvollen Klausuren in elektronischer Form zu bearbeiten.
Justizminister Herbert Mertin (FDP) zeigt sich überzeugt von dieser Entwicklung und betont, dass dies ein eindeutiger Beleg für den progressiven Kurs des Bundeslandes sei.
Digitale Evolution in der Prüfungslandschaft
Diese innovative Alternative steht den Studierenden in den renommierten Universitätsstädten Mainz und Trier zur Verfügung. Bei der ordentlichen Anmeldung zur Prüfung haben die Kandidaten die Wahl, ob sie ihre Antworten handschriftlich oder in elektronischer Form verfassen möchten. Es ist jedoch nicht möglich, innerhalb desselben Prüfungsdurchgangs zwischen den beiden Methoden zu wechseln.
Ein Schritt in die Zukunft der juristischen Ausbildung
Minister Mertin unterstreicht, dass diese Entwicklung ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung sei.
„Der juristischen Ausbildung wird oft nachgesagt, dass sie trocken sei und sich nur langsam auf Veränderungen einstellen könne. Dass nun nicht nur die schriftlichen Klausuren des zweiten, sondern auch des ersten juristischen Staatsexamens elektronisch geschrieben werden können, passt die Prüfungsform an die berufliche Wirklichkeit an und beweist das Gegenteil. Wie mit der verdeckten Zweitkorrektur, die durch die letzte Änderung der Juristischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung eingeführt wurde, ist Rheinland-Pfalz damit ein absoluter Vorreiter“, bekräftigte Mertin.
Hintergrund zum Prüfungssystem im Bereich Rechtswissenschaften
Bis 2006 wurde das Studium der Rechtswissenschaften mit dem „ersten Staatsexamen“ abgeschlossen. Dieses wurde später durch die „erste Prüfung“ ersetzt, die neben einem staatlichen Prüfungsteil (bekannt als staatliche Pflichtfachprüfung) auch einen universitären Abschnitt (Schwerpunktbereichsprüfung) einschließt. Die Pflichtfachprüfung trägt zu 70 Prozent und die Schwerpunktbereichsprüfung zu 30 Prozent zur Gesamtnote bei. Die Pflichtfachprüfung wird von den Justizprüfungsämtern der Bundesländer erstellt und bewertet, während die Schwerpunktbereichsprüfung an den jeweiligen Universitäten abgelegt wird.
Nach erfolgreichem Abschluss der ersten Prüfung folgt in der Regel der zweijährige Vorbereitungsdienst, bekannt als „Referendariat“, der auf die praktische juristische Arbeit vorbereiten soll. Dabei wird auch die Vorbereitung auf das zweite juristische Staatsexamen durchgeführt.
Bewährtes Verfahren in der zweiten juristischen Staatsprüfung
Interessierte können Informationen über das bereits etablierte Verfahren der elektronischen Prüfung in der zweiten juristischen Staatsprüfung auf der Webseite des Landesprüfungsamts einsehen:
https://jm.rlp.de/de/service/landespruefungsamt-fuer-juristen/elektronisches-examen/
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