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Rassegeflügelzuchtverein Wörth: Landrat Brechtel: „Land soll geforderte Proben deutlich reduzieren“ – letzte Proben alle negativ

3. Mai 2017 | Kategorie: Kreis Germersheim
Die Tiere müssen noch immer in den Ställen bleiben. Fotos: KV Wörth

Die Tiere müssen noch immer in den Ställen bleiben.
Fotos: KV GER

Wörth – Landrat Dr. Fritz Brechtel hat beim Land den Vorschlag gemacht, die Anzahl der Proben beim Rassegeflügelzuchtverein Wörth auf ein Mindestmaß von maximal 60 Proben zu reduzieren.

Seit Feststellung einer „Aviären Influenza“ (Vogelgrippe) mussten auf Anordnung des Landesuntersuchungsamts regelmäßig 130 bis 150 Proben genommen werden. „Das stellt alle Beteiligte vor große Herausforderungen, besonders auch finanzieller Art“, so Brechtel.

In ganz wenigen Proben der Tiere war ausschließlich die niedrigpathogene Aviäre Influenza H5N3 nachgewiesen worden. Die Beprobungen vom 1. März und 18. April wiesen zudem jeweils ein vollständig negatives Ergebnis auf.

Der Gesundheitszustand aller 539 Tiere war zu allen Untersuchungszeitpunkten unauffällig, keines der Tiere zeigte jemals Erkrankungszeichen, keines ist verstorben.

„Ich sehe keinen Grund, weshalb wir uns weiterhin vom Landesuntersuchungsamt eine so hohe Anzahl an Proben vorschreiben lassen sollten. Im Sinne der Tiere und der Züchter und im Einklang mit geltendem Seuchenrecht halte ich es für angebracht, den Probenumfang auf die durch die Entscheidung 2006/437/EG vorgeschriebene Anzahl zu reduzieren“, fordert Brechtel. Darüber hinaus erwäge er, mit der Probenanzahl unter das Mindestmaß zu gehen, wie es im Ausnahmefall möglich sei.

Ein entsprechendes Schreiben hat Brechtel vor einigen Tagen an das Umweltministerium Rheinland-Pfalz und das Landesuntersuchungsamt geschickt.

Wörtlich heißt es darin: „Gemäß den vorstehenden Ausführungen plädiere ich daher dafür, der Planung der nächsten Beprobung des Rassegeflügelzuchtvereins Wörth die Probenzahl (…) maximal jedoch 60 Proben zugrunde zu legen. Als für uns als zuständige Behörde zuständige Aufsichtsbehörde bitte ich Sie um Zustimmung zu diesem Vorschlag. Sollten Sie die hiesige Auffassung nicht teilen, bitte ich um Darlegung der Gründe und Nennung der für eine im Vergleich zu den Vorgaben der Entscheidung 2006/437/EG erhöhten Probenahme einschlägigen Rechtsgrundlage (….).“

Rassegeflügerzuchtverein Wörth Aufstallung - Foto GER

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