Sonntag, 20. April 2025

Prozess um Landauer „Autobumser“: Zweites Gutachten soll nach jahrelanger Verzögerung endgültige Klärung bringen

25. März 2025 | Kategorie: Landau

Foto: Pfalz-Express

Landau – Der Prozess gegen einen 52-jährigen Landauer, der beschuldigt wird, absichtlich eine Reihe von Verkehrsunfällen verursacht zu haben, um Versicherungen zu betrügen, hat seit seinem Auftakt 2021 immer wieder Verzögerungen erfahren.

Der sogenannte „Autobumser“ soll in der Südpfalz mehrfach Unfälle auf mehrspurigen Straßen provoziert haben, indem er sich absichtlich im toten Winkel anderer Fahrzeuge aufhielt, um bei Spurwechseln mit ihnen zu kollidieren. Insgesamt soll er 53 Unfälle verursacht haben, viele davon auf den Landauer Ringstraßen und im Marienring. Der Vorwurf lautet auf Betrug, da er nach diesen Unfällen die Schäden bei den Versicherungen geltend gemacht haben soll.

Mitangeklagt ist eine 58-jährige Rechtsanwältin, die ihn in 27 der angeklagten Fälle vertreten haben soll. Beide werden beschuldigt, gemeinsam und zum Teil zur Deckung ihres Lebensunterhalts systematisch Unfälle herbeigeführt und dabei die Versicherungen betrogen zu haben.

Verzögerungen durch unklare Verhandlungsfähigkeit

Der Prozess hatte ursprünglich im April 2021 beginnen sollen, wurde jedoch wegen ins Feld geführter  Krankheit des Hauptangeklagten immer wieder verschoben. Am 4. April 2023 kam es zu einem weiteren angesetzten Prozesstag, der jedoch wieder nicht durchgeführt wurde. Der Grund: Der Angeklagte übergab sich mitten im Gerichtssaal, was zu einer erneuten Unterbrechung des Verfahrens führte.

Daraufhin entschied das Gericht, den Prozess auszusetzen, bis der Gesundheitszustand des Angeklagten von einem medizinischen Sachverständigen überprüft worden war.

Seitdem fragte der Pfalz-Express immer wieder nach dem Stand des Gutachtens zum Gesundheitszustand des Angeklagten. Trotz mehrfacher Anfragen gab es über einen Zeitraum von fast zwei Jahren keine Klarheit darüber, wann das Gutachten vorgelegt wird. Die lange Dauer der Gutachtenerstellung ist ungewöhnlich.

Zweites Gutachten soll Klarheit schaffen

Am 19. März 2025 erklärte dann Gerichtssprecher Dr. Robert Schelp auf Nachfrage des Pfalz-Express, dass ihm der Vorsitzende der zuständigen Strafkammer mitgeteilt habe, der Angeklagte sei zwischenzeitlich von einem Gerichtsgutachter erneut begutachtet worden. Das schriftliche Gutachten werde nun in den nächsten sechs Wochen erwartet, was als üblich und angemessen angesehen werde. Dr. Schelp fügte hinzu, dass „eine Verjährung derzeit nicht drohe.“

Es bleibt abzuwarten, wie sich der Prozess weiterentwickelt, wenn das Gutachten nun vorgelegt wird. (cli)

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