Prozess gegen Tierärztin aus dem Kreis Südliche Weinstraße: Freiheitsstrafe von neun Monaten ohne Bewährung

14. Mai 2019 | Kategorie: Allgemein, Kreis Südliche Weinstraße, Regional

Die verurteilte Tierärztin mit ihrem Verteidiger Christian Süß.
Foto: Pfalz-Express/Ahme

Landau. Letzter Prozesstag im Berufungsverfahren gegen eine Tierärztin aus der Region Südliche Weinstraße vor der Kleinen Strafkammer des Landgerichts Landau wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz: Heute morgen wurden die Plädoyers von Verteidiger und Staatsanwältin vorgetragen, am Mittag (14. Mai) erfolgte dann das Urteil.

Die Kammer hat die Angeklagte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Monaten (ohne Bewährung) wegen „quälerischer Misshandlung von Wirbeltieren“ sowie Betrugs in zwei Fällen verurteilt und ein Verbot des Haltens und Betreuens von Tieren für die Dauer von vier Jahren angeordnet. Damit hatte die Berufung der Angeklagten teilweise Erfolg.

Verurteilung in Erster Instanz beim Amtsgericht

Das Amtsgericht Landau hatte die Tierärztin 2018 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt und ein Verbot der Betreuung und Haltung von Tieren für fünf Jahre sowie ein dreijähriges Berufsverbot ausgesprochen.

Es hatte die Angeklagte zweier Verstöße gegen das Tierschutzgesetz, davon einmal wegen der Haltung von Hunden und Katzen in ihren beiden Hausanwesen, einmal wegen der Haltung zweier Kängurus in ihrer Tierarztpraxis sowie zweier Betrugstaten im „unteren dreistelligen Euro-Bereich“ für schuldig befunden. Mit der Berufung waren nur der Schuldspruch zu die beiden Kängurus, die Betrugsvorwürfe und der „Strafausspruch“ im Ganzen angegriffen worden.

Plädoyers am Morgen

Mit im Großen Saal des Landgerichts saßen auch viele Zuhörer, zum Teil Personen, die mit der Frau bekannt sind, zum Teil aber auch einige Tierschützer.

Verteidiger Christian Süß gab zunächst eine Erklärung zu Presseveröffentlichungen ab, die, so Süß, nicht stimmten. Es habe keine Verhaftung der Tierärztin, die in Frankreich weiter ihrem Beruf nachgegangen war, gegeben. Sie und ihre Mitarbeiterin seien nach einer normalen Vernehmung wieder nach Hause entlassen worden. Mit dieser Einlassung des Verteidigers war die Beweisaufnahme geschlossen worden und die Plädoyers von Verteidigung und Staatsanwaltschaft begannen.

Verteidigung

Verteidiger Süß sprach von unglaublichen Vorkommnissen während des Verfahrens. Seine Mandantin sei aufs Übelste beschimpft und bedroht worden. „Drecksau, Monster, Bestie“ seien nur einige der Ausdrücke gewesen. Auch er als Verteidiger sei massiv beleidigt worden.

Den Vorwurf der Zustände in den Häusern, in denen Tiere untergebracht worden waren, habe seine Mandantin eingeräumt, so Süß. In seinem ausführlichen Plädoyer stellte er allerdings auch in Frage, ob es „erhebliche Leiden“ der Tiere gegeben habe. Ängstlichkeiten und Verhaltensauffälligkeiten der Tiere könnten auch „vorher da gewesen sein“. Er berief sich mit dieser Feststellung auch auf Veterinär Kirsch, der dies bestätigt habe. Man könne ihr nicht automatisch dieses und jenes zur Last legen, so der Verteidiger.

Konkrete Auswirkungen ihrer Taten seien marginal. Ihr Leitgedanke sei es gewesen, Tieren zu helfen, nicht, diesen zu schaden. Aus diesem Grund forderte er Freispruch, beziehungsweise eine Strafe, die „unter dem Rand des Möglichen“ liege und „selbstverständlich“ zur Bewährung ausgesprochen werden müsse.

Hier sei stark relativiert worden, sagte später ein Zuhörer über dieses Plädoyer des Verteidigers.

Staatsanwaltschaft

Staatsanwältin Anne Herrmann dagegen sah eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten für angemessen. Aufgrund der schlechten Sozialprognose und Rechtsbrüche wie zum Beispiel der trotz Behandlungs-und Berufsverbot weiter ausgeübte Beruf, sah sie auch keine Möglichkeit, eine eventuelle Freiheitsstrafe unter zwei Jahren zur Bewährung auszusetzen. „Es war nicht immer hilfreich, was von außen kam“, räumte sie ein und nahm damit unter anderem Bezug auf Facebook-Attacken gegen die Tierärztin. „Wir haben schließlich keine Selbstjustiz“.

Herrmann sprach von „Lügen, Überheblichkeit, fehlender Reue“ in Bezug auf die Tierärztin, die auch nicht „davor zurück geschreckt habe, Dritte ins Messer laufen zu lassen“. Falschaussagen dieser „Dritten“ stehen inzwischen ebenfalls im Raum.

In ihrem Schlusswort, das die sichtlich mitgenommene Angeklagte auch einmal kurz unterbrechen musste, betonte diese, dass ihr die Tiere wirklich leid täten. Sie schäme sich, es habe sich alles aufgetürmt und sie habe sich wie im „Tunnel“ gefühlt. „Ich konnte den Tieren nicht gerecht werden, wollte es aber nicht wahrhaben. Ich bin komplett am Ende. Die Praxis war mein Leben, aber ich werde sie nicht weiterführen“.

Sie sei in Therapie und habe im Übrigen ihr Leben komplett umgestellt. Die Praxis werde sie vermieten oder verkaufen. Es werde nicht leicht werden, da sie einen Schuldenberg abtragen müsse. Sie habe „alles in der Region“ verloren und sei aus der Gesellschaft ausgestoßen. „Ich kann es nicht ungeschehen machen, es tut mir alles sehr leid“.

Urteilsbegründung seitens des Gerichts

Die Kammer hat die Verurteilung wegen Tierquälerei von Hunden und Katzen sowie Betrugs aufrechterhalten, die Angeklagte jedoch wegen des Vorwurfs der Tierquälerei im Hinblick auf die beiden Kängurus freigesprochen.

Dabei war zu berücksichtigen, dass eine Strafbarkeit nach dem § 17 Tierschutzgesetz nur in Betracht kommt, wenn über einen längeren Zeitraum oder wiederholt Tieren erhebliche Schmerzen oder Leiden zugefügt werden.

Erhebliche Leiden der Kängurus durch die nicht artgerechten Haltungsbedingungen konnte die sachverständig beratene Kammer nicht hinreichend sicher feststellen.

Für die Strafzumessung muss das Gericht sämtliche strafschärfenden und strafmildernden Gründe berücksichtigen. Strafmildernd fiel  zu Gunsten der Angeklagten ins Gewicht, dass sie bisher nicht vorbestraft und zumindest teilweise geständig war, dass auch ihre von einer Sachverständigen festgestellte Persönlichkeitsstörung ursächlich für ihr Verhalten gewesen ist, sie darüber hinaus ihre berufliche Existenz durch den Verlust ihrer Zulassung als Tierärztin verloren hat und die Folgen ihrer Tat sie bereits bis jetzt einen hohen fünfstelligen Euro-Betrag gekostet hat.

Als strafschärfend hat die Kammer das Ausmaß der Taten und das Verhalten der Angeklagten nach der Tat beurteilt. (desa/red)

Großer Saal des Landgerichts in Landau.

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