Samstag, 20. April 2024

Tierärztin: Oberlandesgericht Zweibrücken überprüft Urteil

10. Juni 2020 | Kategorie: Kreis Südliche Weinstraße, Regional, Südwestpfalz und Westpfalz

Die verurteilte Tierärztin mit ihrem Verteidiger Christian Süß.
Foto: Pfalz-Express/Ahme

Zweibrücken/Südpfalz. Eine Tierärztin aus der Südpfalz, die vom Landgericht Landau im vergangenen Jahr zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt worden ist, und die Staatsanwaltschaft haben Revision gegen das Urteil eingelegt.

Nun wird das Pfälzische Oberlandesgericht die Sache verhandeln. Der erste Strafsenat des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken hat für Montag, 22. Juni, 14 Uhr, die öffentliche Hauptverhandlung angesetzt.

Das Landgericht hat die Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten ohne Bewährung wegen Tierquälerei sowie Betruges in zwei Fällen verurteilt. Daneben hat das Landgericht ein Verbot des Haltens und Betreuens von Tieren für die Dauer von vier Jahren angeordnet.

Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte die Angeklagte mehrere privat gehaltene Tiere nicht artgerecht versorgt sowie in zwei Fällen überhöhte Tierpensions- beziehungsweise Tierbehandlungskosten vereinnahmt.

Vom Vorwurf, zwei Kängurus nebst Jungtier misshandelt zu haben, hat das Landgericht sie freigesprochen. Zuvor hatte das Amtsgericht Landau die Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt, ihr die Betreuung von Tieren für fünf Jahre untersagt und ein dreijähriges Berufsverbot verhängt.

Die Generalstaatsanwaltschaft wendet sich gegen den Teilfreispruch der Angeklagten und gegen die als zu gering angesehene Strafhöhe; die Angeklagte wendet sich ausschließlich gegen die Höhe der Strafe.

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