Freitag, 19. April 2024

Kandel / Büchelberg: Fuchs in Tellereisen gefangen: Sechsmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung für Tierquäler

19. Januar 2016 | Kategorie: Kreis Germersheim
Tellereisen: Eigentlich verboten, aber nachwievor fleißig in Benutzung.  Foto: Tierheim Maria-Hoeffner, Landau.

Tellereisen: Eigentlich verboten, aber nachwievor fleißig in Benutzung.
Foto: Tierheim Maria-Hoeffner, Landau.

Kandel / Büchelberg – Gerechtes Urteil: Im Juli vergangenen Jahres entdeckte eine Spaziergängerin auf einem Privatgrundstück in Büchelberg im Kreis Germersheim einen jungen Fuchs, der über mehrere Stunden mit dem Kopf in einem Tellereisen gefangen war und vor Schmerzen schrie.

Er versuchte vergebens, sich zu befreien – aufgrund der erheblichen Verletzungen musste das Tier schließlich vom zuständigen Jagdpächter erschossen werden.

PETA Deutschland erstattete daraufhin Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Verdachts des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz.

Die Staatsanwaltschaft Landau erhob beim Amtsgericht Kandel Anklage gegen den Anwohner, der die Falle auf seinem Grundstück aufgebaut hatte.

Am 19. Januar fand die Hauptverhandlung am Amtsgericht Kandel gegen den Angeklagten statt. Das Urteil: Eine sechsmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Der Richter sah einen besonders „schweren Fall von Jagdwilderei“, da der Angeklagte die Tat in „nicht weidmännischer Weise“ begangen habe.

Bereits seit 1995 ist der Gebrauch von Tellereisen in der Europäischen Union verboten – der Handel mit den Fallen hingegen ist paradoxerweise in Deutschland noch erlaubt.

Dadurch kommen die verbotenen Fallen immer wieder zum Einsatz. Tellereisen gelten als „quälerische Fanggeräte“ im Bundesjagdgesetz.

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