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Pkw-Maut: Keine Mehrheit für Vermittlungsausschuss im Bundesrat

31. März 2017 | Kategorie: Nachrichten, Politik
Symbolbild: dts Nachrichtenagentur

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Berlin – Der Bundesrat hat den Weg für die in der vergangenen Woche beschlossene Neufassung der seit 2015 geltenden Pkw-Maut-Gesetze freigemacht.

In der Sitzung der Länderkammer am Freitag fand sich keine Mehrheit für einen gemeinsamen Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag. Damit rückt die Einführung der Pkw-Maut näher. Die Anrufung des Vermittlungsausschusses hätte das Verfahren erheblich verzögert, womöglich bis nach der Bundestagswahl im September.

Die Änderungen, die der Bundestag am vergangenen Freitag beschlossen hatte, waren nötig geworden, weil die EU-Kommission 2015 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet und 2016 vor dem Europäischen Gerichtshof geklagt hatte.

Im Dezember 2016 vereinbarte Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) einen Kompromiss mit der EU-Kommission.

CDU will Mautdaten der Polizei zugänglich machen

Kurz nach dem Bundestags-Beschluss über die Pkw-Maut drängt die CDU darauf, Mautdaten künftig auch für die Kriminalitätsverfolgung zu nutzen. Man werde sich „dafür einsetzen, dass zu Ermittlungs- und Fahndungszwecken grundsätzlich auf die im Zusammenhang mit der Mauterhebung gewonnenen Daten zurück gegriffen werden kann“, heißt es in einem Positionspapier der CDU-Innenpolitiker für das Bundestagswahlprogramm, aus dem die „Berliner Zeitung“ zitiert.

Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Sören Bartol warnte den Koalitionspartner vor dem Schritt: „Wer mit den Maut-Daten auf Verbrecherjagd gehen will, macht sich auf den Weg in den Überwachungsstaat. Die Maut darf nicht dazu verwendet werden, um Bewegungsprofile zu erstellen.“

Die aktuelle Rechtslage schließt eine polizeiliche Nutzung der Mautdaten grundsätzlich aus. „Sämtliche erhobenen Daten dürfen ausschließlich für die Zwecke des Infrastrukturabgabengesetzes genutzt werden. Eine Übermittlung, Nutzung oder Beschlagnahme dieser Daten nach anderen Rechtsvorschriften ist unzulässig“, heißt es in dem Gesetz für die Pkw-Maut.

Das Bundeskriminalamt hatte im mehrfach dafür plädiert, Mautdaten zur Bekämpfung von Schwerstkriminalität nutzen zu dürfen. Datenschützer hatten vor der Maut auch deswegen gewarnt, weil sich die Daten für andere Zwecke nutzen ließen.

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU), der grundsätzlich um die Akzeptanz der Pkw-Maut zu kämpfen hatte, hat eine Datennutzung durch Sicherheitsbehörden bislang ausgeschlossen. Er bezeichnete das Maut-Gesetz als „strengsten Datenvorschrift, die wir kennen“.

(dts Nachrichtenagentur) 

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