Nutzung von Getränkemarkt in Hagenbach bleibt untersagt

6. Februar 2025 | Kategorie: Kreis Germersheim, Wirtschaft in der Region

Verwaltungsgericht Neustadt
Foto: Pfalz-Express

Hagenbach – Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hat am 22. Januar 2025 den Eilantrag gegen die Untersagung des Betriebs eines Getränkemarkts in Hagenbach abgelehnt. Damit bleibt die Schließung des Markts rechtens.

Der Getränkemarkt existiert seit den 1990er Jahren und erhielt 2020 eine Baugenehmigung. Ein Nachbar klagte dagegen – mit Erfolg. Das Verwaltungsgericht hob die Genehmigung im September 2023 auf, da der Markt in einem Wohngebiet liege und dort nicht zulässig sei.

Der überwiegend offene Verkauf im Hof und der hohe Anteil an Kunden (rund 50 Prozent) aus anderen Regionen führten zu erheblichem Autoverkehr und Lärm. Selbst wenn es sich um ein allgemeines Wohngebiet handeln würde, wäre der Betrieb nicht genehmigungsfähig, da er nicht primär die Anwohner versorge.

Trotz des Urteils wurde der Getränkemarkt weiterbetrieben. Die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Germersheim reagierte und untersagte im Dezember 2024 per Bescheid die Nutzung des Grundstücks. Grundlage war § 81 der rheinland-pfälzischen Landesbauordnung, der die Untersagung von Anlagen erlaubt, die gegen baurechtliche Vorschriften verstoßen.

Der Betreiber legte Eilantrag gegen die Anordnung ein, doch das Verwaltungsgericht Neustadt lehnte diesen ab. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass das frühere Urteil rechtskräftig sei und der Betrieb weiterhin nicht umstrukturiert wurde. Zudem sei der Weiterbetrieb bewusst illegal erfolgt, sodass ein besonderes Interesse an einer sofortigen Durchsetzung der Nutzungsuntersagung bestehe. Der jahrelange Betrieb habe Anwohner durch Lärm und Verkehrsaufkommen erheblich beeinträchtigt. Die Interessen der Betreiberin müssten hinter denen der Nachbarn zurückstehen.

Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingelegt werden.

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