Samstag, 27. April 2024

Oberverwaltungsgericht Koblenz: Stadt Annweiler muss AfD Hohenstaufensaal zur Nutzung überlassen

21. März 2024 | Kategorie: Kreis Südliche Weinstraße, Regional

Hohenstaufensaal in Annweiler.
Foto: Pfalz-Express

Annweiler – Die Stadt Annweiler am Trifels ist verpflichtet, die Nutzung des Hohenstaufensaals durch die AfD-Bundestagsfraktion am 23. März 2024 zur Durchführung einer geplanten „Bürgerdialog-Veranstaltung“ zuzulassen.

Das entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem Eilrechts­schutzverfahren am 21. März 2024 und hob damit die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt vom 14. März auf. 

Der Beschluss gelte unter Berücksich­tigung des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes nach Art. 3 Abs. 1 GG. Der von der AfD für den 23. März geplante „Bürgerdialog“ sei mit dem Widmungszweck des Hohenstaufensaals, der die Durchführung von politischen Veranstaltungen umfasse, vereinbar, so das Gericht.

Dass bislang noch kein Mietvertrag zustande gekommen sei, bedeute nicht, dass die AfD vom Hohenstaufensaal ausgeschlossen werden könne, da ein Anspruch auf Nutzung besteht, hieß es weiter. Die Stadt ist verpflichtet, einen Vertrag abzuschließen, wenn ein solcher Anspruch besteht.  

Gegendemo angemeldet

Für den Samstag ist eine Demonstration vor dem Hohenstaufensaal geplant, die unter dem Motto „Trifelsland bleibt bunt statt blaubraun“ läuft. Die Anmeldung erfolgte vom „Verein für Toleranz und Menschlichkeit Südpfalz”.

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