Neustadt. Die Stadt Neustadt an der Weinstraße hat ihr zukünftiges, kombiniertes Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept auf den Weg gebracht.
Der Startschuss fiel im Ratssaal bei einem Gespräch zwischen Verwaltung, beteiligten Behörden und Versorgungsunternehmen. Moderiert wurde das Treffen von der Ingenieurgesellschaft Pappon + Riedel mbH (IPR consult), die das Konzept erstellt hat und auch die Projektleitung übernimmt.
Basis der Neukonzipierung ist ein Stadtratsbeschluss. Er hatte sich vorausschauend bereits 2019 mit dem Thema befasst. Es folgten – unter Beteiligung der Öffentlichkeit – die Skizzierung und Ausarbeitung des Konzeptes.
Es ist als eine von vier Säulen des kommunalen und privaten Hochwasserschutzes zu verstehen – neben dem Technischen Hochwasserschutz, dem Hochwasserflächenmanagement und der vorsorgenden Versicherung von Elementarschäden.
Für das Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept ist das Stadtgebiet von Neustadt in acht Einzugsgebiete unterteilt worden, in denen jeweils öffentliche Ortsbegehungen und Workshops stattfinden sollen, um die bereits anhand einer Defizitanalyse und Risikobewertung auf der Grundlage von Hochwasser- und Starkregengefährdungskarten und bisherigen Hochwasser- und Starkregenereignissen identifizierten Gefahrenschwerpunkte und Gefahrenpotentiale aufzuzeigen.
Zu den nach Ortsteilen aufgeteilten öffentlichen Ortsbegehungen sind interessierte Bürger eingeladen, ihre Erfahrungen und Vorschläge für weitere Gefahrenstellen einzubringen.
Im sogenannten Startgespräch wurde ein erster Entwurf eines Zeitplanes vorgestellt, nach dem das Konzept voraussichtlich im August 2023 fertiggestellt sein soll.
Die Gemeinschaftsaufgabe der öffentlichen Hochwasservorsorge in Neustadt wird neben der Projektleitung maßgeblich geleistet von insgesamt 20 Beteiligten aus den Abteilungen Landwirtschaft und Umwelt, Brand- und Katastrophenschutz, Tiefbau, Verkehrsplanung, Archiv und Museum der Stadtverwaltung, des Eigenbetriebes Stadtentsorgung Neustadt, den Stadtwerken Neustadt und des Gewässerzweckverband Rehbach-Speyerbach.
Aktuell ist die Grundlagenermittlung durch IPR consult für dieses Konzept zu 85 Prozent abgeschlossen.
Wichtig zu wissen: Der Bund hat als Gesetzgeber im Wasserhaushaltsgesetz festgelegt, dass vorsorgender Schutz vor Hochwasser- und Starkregen keine alleinige Aufgabe des Staates und der Kommunen ist. Im Wasserhaushaltsgesetz steht, „dass jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet ist, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen sowie die Nutzung von Grundstücken den möglichen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen hat.“
Federführend von Seiten der Stadtverwaltung ist die untere Wasserbehörde innerhalb der Abteilung Landwirtschaft und Umwelt. Das Konzept mit einem Kostenumfang von rund 100.000 Euro wird durch das Land Rheinland-Pfalz in Höhe von 90 Prozent im Rahmen der Aktion Blau plus gefördert.
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