Neustadt. Als 20. Kommune hat die Stadt Neustadt die landesweite Ehrenamtskarte eingeführt. Der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Clemens Hoch, und Oberbürgermeister Hans Georg Löffler unterzeichneten heute in Neustadt eine entsprechende Kooperationsvereinbarung.
„Mit der Ehrenamtskarte möchte das Land gemeinsam mit den teilnehmenden Kommunen den Ehrenamtlichen danken und ihnen die Wertschätzung zukommen lassen, die sie verdienen“, erläuterte Staatssekretär Hoch.
Er freue sich sehr, dass mittlerweile rund 65 Kommunen ihr Interesse bekundet haben, bei diesem schönen Projekt mitzumachen. „Die Ehrenamtskarte lebt besonders von den Vergünstigungen, die von den teilnehmenden Kommunen bereitgestellt werden. Je mehr Städte und Gemeinden die Ehrenamtskarte einführen, desto größer wird die Vergünstigungsliste“, so der Chef der Staatskanzlei.
Er dankte allen Verantwortlichen in Neustadt und wünschte den Engagierten bei ihrer ehrenamtlichen Arbeit Erfolg und Freude und viel Spaß bei der Nutzung der Ehrenamtskarte.
In Neustadt an der Weinstraße können sich Besitzer der Karte auf insgesamt fünf Vergünstigungen freuen. Zum einen erhalten sie zwei Karten zum Preis von einer für Veranstaltungen der Reihe „Kurpfalzkonzerte“, 20 Prozent Ermäßigung auf die Jahresgebühr der Stadtbücherei, 50 Prozent Nachlass auf einen Einzeleintrittspreis ins Stadionbad, können kostenlos an klassischen Stadtführungen der Tourist-Info teilnehmen und bekommen eine Ehrenkarte für den Neujahrsempfang des Oberbürgermeisters zur Verfügung gestellt.
„Unsere Gesellschaft lebt insbesondere auch vom Ehrenamt“, sagte Oberbürgermeister Hans Georg Löffler. „Es ist ein Beitrag des Einzelnen zum Allgemeinwohl und oft unverzichtbarer Bestandteil eines sinnerfüllten Lebens. Es freut mich, dass wir mit dieser neuen Karte eine weitere Möglichkeit haben, freiwilliges Engagement in Neustadt an der Weinstraße zu würdigen.“
Die Ehrenamtskarte kann erhalten, wer sich in einer der teilnehmenden Kommunen durchschnittlich mindestens fünf Stunden pro Woche beziehungsweise 250 Stunden im Jahr ehrenamtlich engagiert, keine pauschale finanzielle Entschädigung für sein Engagement bekommt und mindestens 16 Jahre alt ist.
Der Inhaber der Karte kann die Vergünstigungen dann landesweit, also nicht nur in der eigenen Kommune, in Anspruch nehmen. Die von der Staatskanzlei ausgestellte Karte ist auf zwei Jahre befristet und kann dann erneut beantragt werden. Das Land selbst stellt Vergünstigungen durch landeseigene Einrichtungen sowie Sonderaktionen sicher.
Weitere Informationen unter www.wir-tun-was.de. (stadt-nw)

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