Neue Ungereimtheiten bei Ermittlungen gegen Bilal Ben A.

1. März 2019 | Kategorie: Allgemein, Nachrichten

Terroranschlag in Berlin.
Foto: dts nachrichtenagentur

Berlin  – Im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen den frühzeitig abgeschobenen Vertrauten von Terrorist Anis Amri, Bilal Ben A., gibt es offenbar neue Ungereimtheiten und Pannen.

Das berichtet der Focus. Demnach gibt es erhebliche Unregelmäßigkeiten bei den rechtsmedizinischen Untersuchungen an demjenigen Mann, der bei dem Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt als Ersthelfer einen heftigen Schlag erlitten hatte.

So fuhr der Verletzte laut Ermittlungsunterlagen nach der Attacke zunächst nach Hause. Als sich sein Zustand immer mehr verschlechterte, verständigten Angehörige den Notruf. Im Einsatzprotokoll hielten die eingesetzten Rettungssanitäter laut Focus fest: „Patient war auf dem Weihnachtsmarkt und hat einen starken Schlag von Passanten abbekommen.“

Auch der behandelnde Arzt in der Berliner Schlossparkklinik stellte laut Ermittlungsunterlagen fest, dass die Platzwunde am Kopf von einem stumpfen Gegenstand stamme.

Am 24. Januar 2017 wurden seitens der Ermittlungsbehörden Rechtsmediziner der Charité in den Fall eingeschaltet. Sie prüften, ob die Verletzung von einem Sturz stammen konnte. In Vermerken vom 24. und vom 27. Januar hielten die Mediziner fest, dass es keine Verletzungen an Armen und Beinen gegeben habe, die auf einen Sturz hindeuten.

Wie Focus weiter schreibt, heißt es auch in einem Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 16. Februar 2017, seitens der Bundesanwaltschaft bestehe der Verdacht, dass der Besucher „mit einem stumpfen Gegenstand an der Schläfe verletzt wurde, um Amri die Flucht zu ermöglichen“.

Dagegen hält ein Ermittler des Bundeskriminalamtes im Mai 2017 in den Akten fest, dass das Ergebnis der rechtsmedizinischen Stellungnahmen „den Schluss zulasse“, dass es „eher unwahrscheinlich“ sei, dass die Verletzung durch „Fremdeinwirkung“ entstanden sei.

Trotz der fehlenden Sturzverletzungen schreibt der Hauptkommissar, könne davon ausgegangen werden, „dass der Geschädigte sich die Verletzung in Folge eines Sturzes zugezogen hat.“

Auf Nachfrage räumte ein Sprecher des Generalbundesanwaltes auch ein, dass eine Untersuchung, ob an der Kleidung des Ersthelfers DNA-Spuren von Bilal Ben A. festzustellen seien, unterblieb. Angeblich hätten Anhaltspunkte für eine Verantwortlichkeit von Bilal Ben A. gefehlt. (dts Nachrichtenagentur)

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