
Bundeskanzlerin Merkel beim SMS-Schreiben: Die NSA las (liest ?) immer mit. Das soll nun angeblich doch nicht der Fall gewesen sein.
Foto: dts Nachrichtenagentur
Berlin – Die Bundesanwaltschaft will laut das Ermittlungsverfahren wegen des angeblich abgehörten Mobiltelefons von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) einstellen.
Das Fachreferat Cyberspionage habe jetzt im Verfahren gegen den US-Geheimdienst NSA eine entsprechende Einstellungsverfügung verfasst, berichtet der „Focus“ unter Berufung auf Quellen im Bundesjustizministerium. Auch sechs Monate nach Beginn der Spionage-Ermittlungen gebe es keinen seriösen Beweis für einen gezielten Lauschangriff der NSA auf Merkels Handy.
Bundesanwältin Sigrid Hegmann und ihr Team hätten unter anderem alle deutschen Sicherheitsbehörden nach Belegen für eine gegen Merkel gerichtete Geheimdienst-Operation gebeten. „Das Ergebnis war gleich null. Heiße Luft, keine Fakten“, zitiert der „Focus“ einen Insider des Ministeriums.
Die Karlsruher Ermittler wollen die Ermittlung demnach gegen die NSA unter Bezug auf Paragraph 170 Absatz I I der Strafprozessordnung beenden. Demzufolge kann im Fall NSA die Begehung einer Straftat nicht nachgewiesen werden – das Verfahren ist damit erledigt.
Justizkreise gehen fest davon aus, dass Generalbundesanwalt Harald Range der Empfehlung seines Fachreferats folgen wird, das er selbst mit den Untersuchungen beauftragt hatte. (dts Nachrichtenagentur)

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Was bedeutet das? Wie ist dann Frau Merkels Aussage zu verstehen: „Das geht garnicht.“
Danach gab es doch Beweise für das Abhören. Findet man die Horcher nicht oder gibt es sie nicht?