Dienstag, 16. April 2024

CDU-Parteitag stützt Merkels Flüchtlingspolitik

14. Dezember 2015 | Kategorie: Nachrichten, Politik
Foto: dts Nachrichtenagentur

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Karlsruhe – Die CDU ist der Parteivorsitzenden und Bundeskanzlerin Angela Merkel auf dem Parteitag in Karlsruhe in ihrer Flüchtlingspolitik in überraschender Harmonie gefolgt.

Am Montagnachmittag verabschiedeten die Delegierten fast einstimmig die „Karlsruher Erklärung“, einen Leitantrag des Bundesvorstands zu den Themen „Terror und Sicherheit, Flucht und Integration“.

Ein von Armin Schuster vorgestellter Änderungsantrag mehrerer Innenpolitiker, der strikteres Vorgehen an der Grenze einforderte, wurde abgeschmettert.

Zuvor war von erwartet worden, dass die Kanzlerin beim Thema Flüchtlingspolitik heftigen Gegenwind auf dem Parteitag bekommt. Statt dessen bekam Merkel Standing Ovations – ganze neun Minuten lang.

Einer der wenigen, die dagegen hielten, war Arnold Vaatz, seit 2002 Stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Mit nach wie vor 3000 Flüchtlingen pro Tag könne es so nicht weitergehen, sagte Vaatz.

(dts Nachrichtenagentur/red) 

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2 Kommentare auf "CDU-Parteitag stützt Merkels Flüchtlingspolitik"

  1. Willibald Krötzmann sagt:

    OOOOOOOOOOH, und ich habe in der Überschrift „“CDU-Parteitag stürzt Merkel““ gelesen.
    Stimmt leider nicht.
    Schade.

    Trotzdem gilt weiterhin:
    MERKEL MUSS WEG!

  2. Freiheitsdenker sagt:

    Nicht nur Merkel muss weg!! Alle Parlamente (Bundestag, Bundesrat, alle Landtage usw.), alle Altparteien, alle Parteisoldaten, Postenjäger, Nichtsnutze müssen weg! Ja selbst das Bundesverfassungsgericht muss komplett von den Parteisoldaten befreit werden! Alle und wirklich alle beteiligen sich an den aktuellen Gesetzesbrüchen (Grundgesetz, EU Gesetze) und schaden Deutschland massiv und dauerhaft! Vorsätzlich riskieren sie den inneren und äußeren Frieden, die Sicherheit, die innere Ordnung, den Wohlstand und die Freiheit des Souveräns, dem deutschen Bürger!

    Im Grundgesetz ist alles klar und eindeutig geregelt!
    Das Asylgesetz Artikel 16a (1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht – UND nun kommt es Artikel 16a (2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft oder aus einem anderen Drittstaat einreist (…). Artikel 16a (5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten NICHT entgegen (…)

    Alle an den deutschen Landesgrenzen ankommenden Asylbewerber müssen somit ohne weitere Prüfung sofort abgewiesen werden! Das steht im Paragraph 18 Absatz 2 Asylgesetz, und diese Regelung folgt wie bereits oben erwähnt in Artikel 16a Absatz 2 Grundgesetz – wenn diese Asylbewerber aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem sicheren Drittstaat einreisen wollen. Damit steht allen Flüchtlingen, die auf dem Landweg nach Deutschland kommen, kein Asylrecht zu, wie das Bundesverfassungsgericht bereits 1996 klargestellt hat.

    Keiner der Flüchtlinge reist legal nach Deutschland ein, und keiner hält sich legal in Deutschland auf!

    Die Bundeskanzlerin hat das Grundgesetz missachtet. Sie steht NICHT über dem RECHT! Aber auch der Bundestag hätte ihre Maßnahme nicht rechtfertigen können! Nicht einmal ein verfassungsänderndes Gesetz, das mit Zweidrittelmehrheiten im Bundestag und Bundesrat beschlossen werden müsste, könnte die Rechtslage ändern. Der SCHUTZ der Grenzen des Staates ist ein unabänderliches Prinzip der Souveränität, das nicht zur DISPOSITION der Politik steht!
    Der wesentliche Zweck eines Staates ist die Sicherheit seiner Bürger, denn ohne Sicherheit gibt es keine Freiheit. Souveränität aber ist die Freiheit der Bürger. Sicherheit ist die Wirklichkeit der Gesetzlichkeit, die Legalität. Sicherheit muss im Inneren und nach außen gewährleistet werden. Dafür gibt es die Polizei und die Bundeswehr. Sicherheit des gemeinsamen Lebens zu verwirklichen ist die Pflicht der Staatsorgane, nicht anderes – schon gar nicht, eine neue Welt zu schaffen, auch nicht eine neue Bevölkerung des Landes. Deutschland ist kein Einwanderungsland, sondern verfassungsgeschützt das Land der Deutschen. Das ergibt sich aus unabänderlichen Entscheidungen des Grundgesetzes in der Präambel, in Artikel 1 und Artikel 20.

    Die Bundeskanzlerin hatte kein Recht mit der Begründung eines Art humanitären Notstandes die Grenzen zu öffnen. Die Gesetze können nicht schlicht als „nicht funktionsfähig“ abgetan werden. Es besteht kein Ausnahmezustand, weil Flüchtlinge massenhaft in das Land kommen wollen. Den Zustrom abzuwehren, ist kein Problem. Das schaffen auch andere Länder, wie z. B. Ungarn zeigt. Zudem hat Merkel den Zustrom durch ihre Einladung an die Flüchtlinge auf der Ganzen Welt befeuert.
    Da es niemals wirksame Sicherung der EU Außengrenzen gab, muss Deutschland seine Verantwortung der eigenen Sicherheit und Ordnung nachkommen und folglich seine Grenzen schützen. Die Bundesregierung hat und lässt weiterhin massenhaft illegal und strafbar nach Paragraph 96 Aufenthaltsgesetz Flüchtlinge ins Land. Dagegen haben alle Deutsche, wenn das in der Absicht geschieht, „diese Ordnung“, also die Identität der Verfassung, zu beseitigen, das Recht zum Widerstand. Das Widerstandsrecht ist ein ewiges Recht der Menschen gegen die Obrigkeit, die das Recht missachtet. Es ist auch im Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz ausdrücklich geregelt. Das Widerstandsrecht ist ein Grundrecht, das vor dem Bundesverfassungsgericht geltend gemacht werden kann. Legale Protestformen sind Demonstrationen, ein Generalstreik (Arbeitsniederlegung), und die Verfassungsbeschwerde.