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Karlsruhe – Die AfD ist beim Bundesverfassungsgericht mit ihrer Klage gegen die Flüchtlingspolitik von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) gescheitert.
Der Zweite Senat habe alle drei Anträge der AfD-Bundestagsfraktion im Organstreitverfahren einstimmig als unzulässig verworfen, teilten die Karlsruher Richter am Dienstagvormittag mit. Der Organstreit hat eine Streitigkeit über das Ausmaß der Rechte und Pflichten oberster Verfassungsorgane oder ihrer Mitglieder zum Gegenstand.
Die Anträge waren im Kern gegen die Nichtzurückweisung von Flüchtlingen an der deutschen Grenze insbesondere im Jahr 2015 gerichtet. Die AfD-Fraktion habe nicht hinreichend dargelegt, dass entsprechende Entscheidungen der Bundesregierung sie in ihren Rechten verletzt oder unmittelbar gefährdet hätten, so das Bundesverfassungsgericht.
Ihre Anträge hätten vielmehr auf die Wahrung objektiven Rechts und die Verpflichtung zur Zurückweisung von Asylbewerbern an den Grenzen gezielt. Beides sei nach stetiger Rechtsprechung im Organstreitverfahren nicht zulässig. (dts Nachrichtenagentur/red)

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Früher wurde die Gesellschaft in strittigen Fragen durch Karlsruher Urteile befriedet.
Heute zeichnet sich das BVerfG dadurch aus, dass es Rechtsbrüche mit ohrenbetäubendem Schweigen kommentiert und damit die Spaltung weiter vorantreibt.