Karlsruhe – Angesichts der Vielzahl der beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren ist noch offen, wann Karlsruhe über das von der AfD-Bundestagsfraktion angestrengte Organstreitverfahren über die Flüchtlingspolitik von Angela Merkel (CDU) entscheiden wird.
Angeblich fehlt dem Gericht die Zeit: „Der Zeithorizont ist offen, da sehr viele Senatsverfahren zu bearbeiten sind“, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle der „Welt am Sonntag“.
Voßkuhle selbst ist als Berichterstatter für die im April eingereichte Klage zuständig. Sein Senat werde nach den gesetzlich vorgegebenen Zulässigkeitskriterien über den Organstreit entscheiden, sagte Voßkuhle.
Zu den Entscheidungen der Kanzlerin im Herbst 2015 sagte Voßkuhle: „Krisen sind immer die Stunde der Exekutive. Gerichte entscheiden in der Regel erst, wenn die Krise vorbei ist. Insofern haben es Richter leichter als Minister oder die Kanzlerin.“
Bislang habe das Bundesverfassungsgericht noch keine „grundsätzlichen Entscheidungen, die sich in konzeptioneller Weise mit der Migrationsfrage beschäftigen“, vorgelegt bekommen.
Dagegen sei Karlsruhe mit zahlreichen Einzelfällen über Fragen des Flüchtlingsstatus, Familienzusammenführungen oder Abschiebungshindernisse befasst.
2017 hatte das Gericht 399 Asylklagen zu bearbeiten, in den Vorjahren waren es maximal 123. Dieser Trend halte an, sei aber wider Erwarten 2018 nicht stärker geworden, sagte Voßkuhle: „Jedoch sind derzeit noch viele Verfahren in den Instanzen der Verwaltungsgerichte anhängig. In der gesamten Verwaltungsgerichtsbarkeit Deutschlands waren es zum Jahreswechsel etwa 370.000. Ein Teil davon wird sicher noch zu uns kommen, wobei Prognosen in diesem Bereich erfahrungsgemäß schwierig sind.“ (dts Nachrichtenagentur/red)

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Illegeale Migranten klagen sich bis zum Verfassungsgericht hoch. An den Verwaltungsgerichten stauen sich 370 000 Verfahren. D.h. ungefähr jeder 3. – 5. Asylbewerber klagt. Warum auch nicht, die Kosten trägt der Steuerzahler. Man stelle sich vor, jeder 3.-5. Biodeutsche würde gegen Verwaltungsentscheidungen klagen. Da würde sofort das Klagerecht eingeschränkt.
Da darf natürlich die lästige Grundsatzfrage, nämlich die Rechtmäßigkeit der Grenzöffnung, die den ganzen Zirkus ausgelöst hat, nicht vor der Zeit entschieden werden …
Da steckt System dahinter. Was sonst???
Man kommt wirklich nicht mehr hinterher. Noch während man sich bemüht, im Fall Susanna halbwegs auf dem Laufenden zu bleiben, flattern einem Vermisstenmeldungen von weiteren Mädchen durch die Timeline. In der letzten Stunde zählte ich insgesamt FÜNF weitere Vermisste und Tote. :O
Und unsere Politik und unsere Medien wollen uns weismachen, es sei alles in Ordnung und nichts habe mit rein gar nichts etwas zu tun.
Sorry, aber in meinen Augen ist das nicht nur Beihilfe zu, sondern Förderung von Massenvergewaltigungen und -tötungen. Wir werden nicht von Idioten, sondern von Kriminellen regiert.
Schon von Ende Juli – aber diese realrhetorische „Perle“ des obersten Rechtsschützers der Nation, BVerfG-Präsident Voßkuhle, sollte man archivieren. Freiheit und Rechtsstaat verliert man in kleinen Scheibchen – in diesem Fall wird seit drei Jahren jeden Tag ein großes Stück Unrecht an den kaum noch vorhandenen Grenzen zelebriert. Voßkuhle verharmlost das einfach, als sei nichts geschehen…:
„Es besteht … offensichtlich Uneinigkeit über die rechtliche Bewertung des Regierungshandelns zu Anfang der Migrationskrise; mit einer ,Herrschaft des Unrechts` hätte das aber selbst dann nichts zu tun, wenn die Regierung rechtswidrig gehandelt haben sollte.“
Peter Boehringer
Quelle: Interview Voßkuhle mit der SZ, 26.7.2018