Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht hat entscheiden, dass die Bundesregierung die NSA-Selektorenlisten nicht an den NSA-Untersuchungsausschuss herausgeben muss.
Zwar umfasss das Beweiserhebungsrecht auch die NSA-Selektorenlisten, aber: „Die Selektorenlisten berühren aber zugleich Geheimhaltungsinteressen der Vereinigten Staaten von Amerika und unterliegen deshalb nicht der ausschließlichen Verfügungsbefugnis der Bundesregierung“, teilte das Bundesverfassungsgericht am Dienstag mit.
Eine Herausgabe unter Missachtung einer zugesagten Vertraulichkeit und ohne Einverständnis der USA würde die Funktions- und Kooperationsfähigkeit der deutschen Nachrichtendienste und damit auch die außen- und sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit der Bundesregierung erheblich beeinträchtigen, so das Gericht weiter.
Das Geheimhaltungsinteresse der Regierung überwiege insoweit das parlamentarische Informationsinteresse.
Der Vorsitzende des NSA-Untersuchungsausschusses des Bundestages, Patrick Sensburg (CDU), hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts begrüßt. „Ich halte das Urteil für richtig“, sagte er dem „Kölner Stadt-Anzeiger“.
„Denn wir haben für die Kontrolle der Geheimdienste Gremien. Kontrolle ist also möglich. Aber es gibt Dinge, die geheim bleiben müssen. Sonst können die Geheimdienste nicht arbeiten.“
(dts Nachrichtenagentur)

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