Karlsruhe- Die AfD ist mit einem Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert, wonach Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) bestimmte Äußerungen untersagt werden sollten.
Die getätigten Aussagen seien schließlich bereits von der Internetseite des Ministeriums entfernt worden und es gebe auch keine Anhaltspunkte für die Absicht einer Wiederholung, begründete das Gericht die Ablehnung des Eilantrages.
Seehofer hatte in einem Interview gesagt, die AfD stelle sich gegen den Staat und verhielte sich „staatszersetzend“. In der Vergangenheit hatte die AfD mit ähnlichen Anträgen aber schon Erfolg.
So hatte das Bundesverfassungsgericht im Februar festgestellt, dass die frühere Bildungsministerin Johanna Wanka (CDU) mit Äußerungen auf der Homepage des Ministeriums gegen das Grundgesetz verstoßen habe.
Wanka hatte eine Forderung nach einer „Roten Karte“ für die AfD veröffentlicht. (dts Nachrichtenagentur)
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