![](https://www.pfalz-express.de/wp-content/uploads/2015/04/Bundesverfassungsgericht-Karlsruhe-2.jpg)
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Foto: Pfalz-Express
Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht setzt sich in zwei ersten Verfahren mit den von Bund und Ländern erlassenen Einschränkungen von Grundrechten im Kampf gegen die Corona-Pandemie auseinander.
In Karlsruhe lägen zwei Verfassungsbeschwerden als Eilantrag vor, berichtet die „Neue Osnabrücker Zeitung“.
Eine wende sich gegen die im Bereich Berlin/Brandenburg geltenden Eindämmungsregeln. Die andere habe das Moratorium des Bundestags zum Anlass, wonach Mietzahlungen ausgesetzt werden können, sofern ein Mieter infolge der Corona-Krise finanzielle Einbußen erleidet.
Beide Verfahren seien mitsamt eines Antrags auf einstweilige Anordnung gestellt worden. Sie würden daher vorrangig bearbeitet.
Mehrere weitere Verfassungsbeschwerden wegen der Corona-Maßnahmen seien ins allgemeine Register aufgenommen worden und befänden sich im Status der Vorklärung. (dts Nachrichtenagentur/red)
![Abonnieren Sie auch unseren Pfalz-Express-Kanal bei YouTube Abonnieren Sie auch unseren Pfalz-Express-Kanal bei YouTube](/wp-content/uploads/2019/01/youtube-pex.png)
![Diesen Artikel drucken Diesen Artikel drucken](https://www.pfalz-express.de/wp-content/plugins/wp-print/images/printer_famfamfam.gif)