
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Foto: dts Nachrichtenagentur
Karlsruhe – Gegen den erst seit einer Woche geltenden Teil-Lockdown liegen beim Bundesverfassungsgericht bereits vier Verfassungsbeschwerden und zwei isolierte Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung vor.
Das berichten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe unter Berufung auf das Karlsruher Gericht. Insgesamt zählte das Gericht zum Thema „Corona“ bisher 518 Verfassungsbeschwerden.
331 sind in Karlsruhe eingegangen, aber nicht weiter verfolgt worden. Das Gerichte hat sich bislang mit 187 Verfassungsbeschwerden und 53 isolierten Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung befasst.
Es seien 165 Beschwerdeverfahren entschieden oder auf sonstige Weise erledigt worden. 22 Verfahren seien noch anhängig. Die isolierten Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung seien alle bereits entschieden oder auf sonstige Weise erledigt worden, so das Gericht. (dts Nachrichtenagentur)
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