Freitag, 19. April 2024

Mehrere Verfassungsbeschwerden gegen Bundesnotbremse erfolglos

2. Juni 2021 | Kategorie: Nachrichten

Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Foto: dts Nachrichtenagentur

Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht hat weitere acht Eilanträge gegen die sogenannte Bundesnotbremse abgelehnt und 51 Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen.

Das teilten die Karlsruher Richter am Mittwoch mit. Mehrere Anträge richteten sich zum Beispiel gegen Kontaktbeschränkungen, die gelten, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 100 überschreitet. Man habe die entsprechenden Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen, weil diese mangels hinreichender Begründung nicht zulässig gewesen seien, so das Gericht.

Auch Verfassungsbeschwerden gegen Ausgangsbeschränkungen wurden mit gleicher Begründung zurückgewiesen.

Weitere zurückgewiesene Verfahren wendeten sich unter anderem gegen die Beschränkung von Freizeiteinrichtungen, Einzelhandelsbeschränkungen sowie Beschränkungen körpernaher Dienstleistungen.

Zudem wurden mehrere Verfassungsbeschwerden und Eilanträge zurückgewiesen, die sich gegen sämtliche Regelungen der Bundesnotbremse richteten. Weitere anhängige Verfahren werden noch bearbeitet.

Bis zum Ablauf des 31. Mai waren insgesamt 424 Verfahren beim Bundesverfassungsgericht eingegangen, darunter auch eins mit über 7.000 Beschwerdeführern. Die Verfahren würden von den zuständigen Spruchkörpern bearbeitet, so die Karlsruher Richter (Beschlüsse vom 1. Juni und 31. Mai, 1 BvR 927/21, 1 BvR 794/21). Nach derzeitigen Planungen soll die Bundesnotbremse am 30. Juni auslaufen. (dts Nachrichtenagentur)

Print Friendly, PDF & Email
Zur Startseite

Abonnieren Sie auch unseren Pfalz-Express-Kanal bei YouTube

Diesen Artikel drucken Diesen Artikel drucken

Kommentare sind geschlossen