Berlin – Das Bundesministerium für Bildung und Forschung muss eine Pressemitteilung mit dem Titel „Rote Karte für die AfD“ aus seinem Internetauftritt entfernen.
Ein entsprechender Antrag der Partei „Alternative für Deutschland“ auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hat damit Erfolg, teilte das Bundesverfassungsgericht am Samstag mit. E
s sei nicht auszuschließen, dass Bildungsministerin Johanna Wanka durch Nutzung der Ressourcen ihres Ministeriums für den politischen Meinungskampf das Recht der AfD auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb verletzt habe, begründete das Gericht die Entscheidung.
Die Pressemitteilung bezog sich auf eine von der AfD für den Samstag in Berlin angemeldete Versammlung unter dem Motto: „Rote Karte für Merkel! – Asyl braucht Grenzen!“
Dazu hatte Wanka am Mittwoch mitgeteilt: „Die Rote Karte sollte der AfD und nicht der Bundeskanzlerin gezeigt werden. Björn Höcke und andere Sprecher der Partei leisten der Radikalisier ung in der Gesellschaft Vorschub. Rechtsextreme, die offen Volksverhetzung betreiben wie der Pegida-Chef Bachmann, erhalten damit unerträgliche Unterstützung.“ (dts Nachrichtenagentur)
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