Freitag, 26. April 2024

Neue Punkte-Regelung für Verkehrssünder

27. Juni 2013 | Kategorie: Nachrichten, Politik

Der Punkte-Tacho von Verkehrsminister Peter Ramsauer.
Foto: Bundesverkehrsministerium

Berlin – Der Bundestag hat  die neue Punkte-Regelung für Verkehrssünder beschlossen.

Das Gesetz war in einer nun geänderten Form im Mai schon einmal im Bundestag beschlossen, dann aber im Bundesrat gestoppt und an den Vermittlungsausschuss verwiesen worden.

Die Teilnahme am Fahreignungsseminar  ist künftig nicht mehr verbindlich, sondern freiwillig. Verkehrssünder können damit einen Punkt abbauen statt, wie vom Bundestag zunächst beschlossen, zwei Punkte.

Präzisiert werden die Regeln für die behördliche Qualitätssicherung des Seminars, ferner werden Änderungen beim Datenschutz der Teilnehmer vorgenommen. In einer Verordnung wird festgelegt, wie das Fahreignungsseminar inhaltlich und zeitlich gestrafft werden kann, um die Kosten zu senken.

Ebenfalls per Verordnung sollen Verkehrsverstöße wie das Zuparken von Rettungswegen und Feuerwehrzufahren sowie Fahrerflucht durch Punkte geahndet werden. Dafür bleibt es bei dem vom Bundestag beschlossenen Drei-Punkte-System zur Differenzierung der Verkehrsverstöße.

Das Gesetz tritt erst neun Monate nach der Verkündung in Kraft, um die Umsetzung der Reform vorbereiten zu können.

Ansonsten gilt das bereits beschlossene System (siehe Foto):

Ein Punkte-Tacho zeigt die Stufen des neuen Fahreignungs-Bewertungssystems. Vormerkung (grüner Bereich, 1-3 Punkte), Ermahnung (gelber Bereich, 4-5 Punkte), Verwarnung (roter Bereich, 6-7 Punkte), Entzug (schwarzer Bereich, 8 Punkte). Es soll nur noch zwei Punktekategorien geben: Schwere Verstöße (1 Punkt) und besonders schwere Verstöße (2 Punkte). Klare und feste Tilgungsregeln sorgen dafür, dass die Betroffenen wissen, wann der eingetragene Verstoß wieder getilgt wird.

Zur Übertragung des bestehenden Punkteregisters in das neue System sagte Ramsauer: „Die alten Punkte werden in das neue System überführt. Niemand wird dabei besser oder schlechter gestellt. Das heißt, die jeweils erreichte Maßnahmenstufe wird in das neue Fahreignungs-Bewertungssystem übernommen. Eine Generalamnestie, also einen Punkteerlass und damit Freibrief für Raser oder Alkoholfahrer wird es nicht geben.“  (red/dts Nachrichtenagentur)

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