
Ab dem 23. Lebensjahr mussten sich die Bürger bislang entscheiden: Den deutschen Pass oder den des anderen Elternteils. Nun kommt der Doppelpass.
Foto: dts Nachrichtenagentur
Berlin – Der Bundesrat hat am Freitag das im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbarte neue Staatsangehörigkeitsgesetz gebillig.
Damit müssen sich in in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern sich in Zukunft nicht mehr zwischen der deutschen und der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern entscheiden.
Bedingung hierfür ist allerdings, dass sich die betreffende Person bei Vollendung ihres 21. Lebensjahres mindestens acht Jahre in Deutschland aufgehalten hat oder bereits sechs Jahre in Deutschland eine Schule besucht hat.
Die Optionspflicht entfällt auch für Menschen, die über einen in Deutschland erworbenen Schulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen. (dts Nachrichtenagentur)

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