
Zu vermieten: Diese Ausschreibungen gibt es immer häiufiger zu überhöhten Preisen. Die Mietpreisbremse soll regulieren.
Foto: dts Nachrichtenagentur
Berlin – Der Bundesrat hat am 27. März die gesetzliche Einführung einer Frauenquote in Aufsichtsräten großer Unternehmen sowie die sogenannte Mietpreisbremse gebilligt.
Vom 1. Januar 2016 an gilt damit in Aufsichtsräten börsennotierter und voll mitbestimmungspflichtiger Unternehmen eine Frauenquote von mindestens 30 Prozent. Das betrifft etwa 100 Großunternehmen in Deutschland, etwa 3.500 mittelgroße Betriebe sind aufgerufen, sich selbst verbindliche Ziele für die Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen setzen.
Durch die Mietpreisbremse können die Länder in bestimmten Wohngebieten die Erhöhung der Mieten begrenzen. Kommt es zu einem Mieterwechsel, darf die neue Miete nur auf maximal zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau erhöht werden. Ausgenommen sind Neubauten und umfassend sanierte Gebäude. Darüber hinaus gilt künftig das Bestellerprinzip: Derjenige der den Makler beauftragt hat, muss ihn auch bezahlen. (dts Nachrichtenagentur)

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