Ramsauer lenkt ein: Punkteabbau für Verkehrssünder bleibt

21. Oktober 2012 | Kategorie: Nachrichten

Berlin. Auch nach Einführung des neuen Punktesystems ab 2014 sollen Verkehrssünder bis zu zwei Punkte im Flensburger Zentralregister durch ein Aufbauseminar abbauen können.

Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) habe dies in einem Koalitionsgespräch mit Verkehrsexperten von CDU/CSU zugesagt. Der schleswig-holsteinische CDU-Abgeordnete Norbert Brackmann hatte die geplante Abschaffung des Punkte-Rabatts in einem Brief an Ramsauer als unbillige Härte für Vielfahrer kritisiert und war darin von anderen Koalitionspolitikern unterstützt worden. Verkehrssünder sollen künftig aber nur einmal und nicht wie bisher mehrmals die Chance erhalten, durch Nachschulung ihr Punktekonto in Flensburg abzubauen. Am Ende des Aufbauseminars soll außerdem künftig eine Prüfung stehen.

Berlin. Auch nach Einführung des neuen Punktesystems ab 2014 sollen Verkehrssünder bis zu zwei Punkte im Flensburger Zentralregister durch ein Aufbauseminar abbauen können. Das berichtet „bild.de“. Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) habe dies in einem Koalitionsgespräch mit Verkehrsexperten von CDU/CSU zugesagt. Der schleswig-holsteinische CDU-Abgeordnete Norbert Brackmann hatte die geplante Abschaffung des Punkte-Rabattes in einem Brief an Ramsauer als unbillige Härte für Vielfahrer kritisiert und war darin von anderen Koalitionspolitikern unterstützt worden. Laut „bild.de“ sollen Verkehrssünder künftig aber nur einmal und nicht wie bisher mehrmals die Chance erhalten, durch Nachschulung ihr Punktekonto in Flensburg abzubauen. Am Ende des Aufbauseminars soll außerdem künftig eine Prüfung stehen.

Im Verkehrszentralregister in Flensburg gesammelte Punkte können durch ein Aufbauseminar für punkteauffällige Kraftfahrer, kurz ASP genannt, abgebaut, beziehungsweise der Entzug der Fahrerlaubnis verhindert werden.

  • Bei einem Punktestand von bis zu 8 Punkten, besteht die Möglichkeit ein ASP-Seminar freiwillig zu besuchen. Hierdurch werden 4 Punkte im Verkehrszentralregister gelöscht.
  • Bei 9 bis 13 Punkten bekommt man bereits eine Benachrichtigung durch das Straßenverkehrsamt, mit der Empfehlung ein ASP freiwillig zu besuchen. Der freiwillige Besuch führt zur Löschung von nur noch 2 Punkten.
  • Bei 14 bis 17 Punkten wird ein ASP angeordnet und dient dem Erhalt der Fahrerlaubnis. Da das ASP hier verpflichtend ist, erfolgt auch keine Punktelöschung. Eine Nichtteilnahme führt zum Entzug der Fahrerlaubnis. (dts/red))

 

(dts)

 

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