Freitag, 26. April 2024

Neue Öffnungszeiten im Testzentrum für begründete Corona-Verdachtsfälle 

23. März 2020 | Kategorie: Kreis Germersheim, Kreis Südliche Weinstraße, Landau

Foto: Rolf H. Epple

Südpfalz – Der Ansturm auf das gemeinsame Corona-Testzentrum in Landau war auch am Montag wieder sehr groß.

Daher werden die Öffnungszeiten ab morgen, Dienstag, 24. März, erweitert. Die Station öffnet in dieser Woche zu folgenden Zeiten:

Dienstag, 24. März, 12 bis 19 Uhr

Mittwoch, 25. März, 10 bis 19 Uhr

Donnerstag, 26. März, 10 bis 19 Uhr

Die Stadt Landau sowie die Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße haben auf dem Alfred-Nobel-Platz in Landau ein gemeinsames Testzentrum eingerichtet, in dem sich Personen mit dem begründeten Verdacht auf eine Infektion mit dem Corona-Virus, testen lassen können.

Info

Wer sich im Diagnosezentrum testen lassen will, benötigt dafür zwingend eine sogenannte Laborüberweisung von einem Arzt. Weiterhin gilt: Bevor eine Praxis aufgesucht wird, sollte eine telefonische Anmeldung erfolgen. Der Schein muss von einer symptomfreien Person abgeholt werden.

Ebenfalls wichtig: Auf dem Schein sollte die Telefonnummer bzw. E-Mail-Adresse des Patienten vermerkt sein. Mit der Überweisung kann dann die Teststation auf dem Neuen Messplatz mit dem Auto angefahren werden.

Zusätzlich zum Überweisungsschein muss der Patient zur Identifikation ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Die Testung erfolgt im „Drive-in“-Verfahren, die zu testende Person bleibt im Auto sitzen. Das Testergebnis liegt zwei Tage später vor und kann telefonisch beim Hausarzt erfragt werden. Gegebenenfalls erfolgt die Mitteilung auch durch das zuständige Gesundheitsamt.

Die Durchführung eines Tests ist streng an bestimmte Kriterien gebunden: Getestet wird nur, wer aus einem Risikogebiet zurückgekehrt ist UND Symptome aufweist, oder wer nachweislich Kontakt zu einer positiv auf das Corona-Virus getesteten Person hatte – und das für mindestens 15 Minuten und in einem Abstand von unter zwei Metern.

Wer keinen Überweisungsschein hat bzw. sich nicht ausweisen kann, wird abgewiesen. Auch wer zu Fuß kommt, wird abgewiesen.

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