Montag, 29. April 2024

Nach Bisswunden im Sommer: Fischbestand im Gelterswoog wird untersucht

Sportfischer bekommen Sondergenehmigung

29. Oktober 2023 | Kategorie: Regional, Regional, Südwestpfalz und Westpfalz

Gibt es angriffslustige Fische im Gelterswoog?
Foto: Stadt Kaiserslautern

Kaiserslautern. Nur Sommerlochthema der Presse oder tatsächlich eine ernste Gefahr? Nachdem im Laufe des Augusts drei Badegäste am Gelterswoog Bisse vermeldet hatten, schlugen die Wogen hoch.

Was dafür verantwortlich zeichnet, blieb abseits öffentlicher Spekulationen unklar. Dass etwa ein Hecht für die Verletzungen mehrerer Badegäste verantwortlich ist, ist laut Einschätzung des Fischereisachverständigen der SGD Süd zwar nicht wahrscheinlich, aber auch nicht gänzlich auszuschließen. Nun soll eine Fischbestandsuntersuchung Licht in die dunklen Tiefen des beliebten Badegewässers bringen.

Da das Angeln an dem See verboten ist, ist über den Fischbestand des Gelterswoogs kaum etwas bekannt. Es könnte also unter Umständen ein Ungleichgewicht zwischen den Populationen von Raub- und Friedfischen bestehen.

Daher hat das Referat Umweltschutz der Stadtverwaltung Kaiserslautern mit dem Verein der Sportfischer Kaiserslautern e.V. und der SGD Süd als Obere Fischereibehörde eine Vereinbarung zur temporären Befischung des Gelterswoogs getroffen. Das Ziel dieser Befischung ist es, eine Bestanderhebung von Raub- und Beutefischen zu erstellen. Je nach Ergebnis der Fischbestandserhebung wird im Frühjahr 2024 über die weitere Vorgehensweise beraten, etwa ob Maßnahmen zur Reduzierung bestimmter Bestände notwendig sind.

In der Zeit vom 5. November 2023 bis zum 31. Januar 2024 ist es auf Grundlage fachlicher Abstimmungen mit der SGD Süd ausschließlich den Sportfischern erlaubt, am Ufer und mit E-Booten im See außerhalb des Naturschutzgebietes zu angeln.

Einzelne Vereinsmitglieder sind über einen von der Stadtverwaltung unterschriebenen und personalisierten Fischereierlaubnisschein autorisiert, zu angeln. Darüber hinaus muss jeder Sportfischer einen von der Unteren Fischereibehörde ausgestellten, ebenfalls personalisierten Fischereischein mit sich führen. Wer ohne diese beiden Dokumente beim Angeln am oder auf dem Gelterswoog angetroffen wird, dem droht ein Strafverfahren wegen Fischwilderei.

 

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