Samstag, 20. April 2024

Modellprojekt gegen weibliche Genitalbeschneidung startet

11. März 2021 | Kategorie: Politik Rheinland-Pfalz, Rheinland-Pfalz

Bild von Kit Jahn auf Pixabay

Zur Bekämpfung der weiblichen Genitalbeschneidung ist in Rheinland-Pfalz das neue Modellprojekt „Genitalbeschneidung von Frauen und Mädchen wirksam entgegentreten: Betroffene unterstützen, Fachkräfte qualifizieren und nachhaltige Vernetzungen schaffen“ gestartet.

Es ist am Psychosozialen Zentrum für Trauma und Verfolgung der Caritas Mainz angesiedelt. Für das Modellprojekt hat Frauenministerin Anne Spiegel (Grüne) im aktuellen Landeshaushalt 50.000 Euro zur Verfügung gestellt.

Mit dem Projekt soll die Vernetzung bereits bestehender Strukturen zur Bekämpfung von Genitalbeschneidung ausgebaut und die Unterstützung von Betroffenen verstärkt werden. „Ziel ist es, dass Genitalbeschneidungen nicht unentdeckt bleiben und von Genitalbeschneidung bedrohte Mädchen konsequent geschützt werden“, sagte Spiegel. Das Ministerium erklärte, man verwende den Begriff Genitalbeschneidung und nicht Genitalverstümmlung, da Letzterer von vielen Betroffenen als stigmatisierend empfunden werde.

Im Modellprojekt sind regelmäßige Netzwerktreffen der agierenden Vereine, Initiativen, des medizinischen Fachpersonals und weiterer relevanter Berufsgruppen geplant. Zudem soll ein Projektbeirat eingerichtet werden. Darüber hinaus sollen Maßnahmen zur Sensibilisierung und Aufklärung durchgeführt werden. Auch sind Weiterbildungsmaßnahmen für verschiedenste pädagogische, medizinische, juristische und behördliche Fachkräfte geplant, die von Genitalbeschneidung betroffene oder bedrohte Frauen und Mädchen begleiten. Der dritte Baustein des Projekts ist schließlich die Konzepterstellung für einen Ausbau der Unterstützungsangebote für betroffene Frauen und Mädchen.

„Die Aufklärung und Schulung möglicher Unterstützerinnen und Unterstützer für von Genitalbeschneidung betroffene oder bedrohte Frauen und Mädchen spielt eine zentrale Rolle,“ sagte die Frauenministerin. „Krankenhäuser, gynäkologische Praxen und Hebammen ebenso wie Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrkräfte müssen auf die medizinischen, psychischen, sozialen sowie strafrechtlichen Folgen einer Genitalbeschneidung eingehen können. Zudem kann bei Geburtsvorbereitungen wichtige Aufklärungsarbeit geleistet werden, um eine spätere Genitalbeschneidung eines neu geborenen Mädchens zu verhindern.“

Hintergrund:

In Deutschland ist die weibliche Genitalbeschneidung seit 2013 ein eigener Straftatbestand und wird nach § 226 a Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe zwischen ein und fünf Jahren bestraft. Die Tat verjährt nach 20 Jahren. Auch die Durchführung der Beschneidung im Ausland ist strafbar und mit bis zu zehn Jahren Haftstrafe bewehrt.

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