Rülzheim/Mainz – Der Landtagsabgeordnete Martin Brandl (CDU) fordert in der Debatte um schulische Inklusion, das Kindeswohl in den Mittelpunkt zu rücken.
Inklusion könne nur über die Inhalte gelingen, nicht über die Verpackung. In einer Kleinen Anfrage hatte Brandl nach Schülerzahlen, Förderlehrerstunden und Unterrichtsversorgung an Schwerpunkt- und an Förderschulen gefragt. „Ideologisch angestrebte Inklusionsquoten helfen keinem Kind“, so Brandl.
„Wenn die Landesregierung Eltern das unbedingte Recht garantiert, dass jedes Kind mit Förderbedarf an einer Regelschule unterrichtet wird, muss sie auch die Rahmenbedingungen dafür schaffen. Das tut sie aber nicht“, beanstandet Brandl. Eine pauschale Zuweisung von Förderlehrerstunden an die Schulen unabhängig von der Schülerstruktur an Stelle einer passgenauen Stundenzuweisung je Kind wird den Bedürfnissen nicht gerecht.
„Gleichmacherei bedeutet hier eine Ungleichbehandlung der Kinder“, kritisiert Brandl, „eine bestmögliche Förderung entsprechend ihren Bedürfnissen wird ihnen zugunsten einer nur scheinbaren Inklusion versagt.“
Für eine funktionierende Inklusion seien Ressourcen von grundlegender Bedeutung: Förderlehrerstunden, aber auch Schulsozialarbeiter und räumliche Voraussetzungen wie Barrierefreiheit, Differenzierungs- und Therapieräume sowie Ausstattung der Räume. Die Schulträger, also die Kommunen, können diese enormen zusätzlichen Kosten nicht schultern.
Noch etwas moniert der Abgeordnete: „Die Unterrichtsversorgung in den letzten Jahren an den Förderschulen ist teilweise erschreckend“, so Brandl: Bis zu 11,7% struktureller Unterrichtsausfall habe es gegeben – also durch unzureichende Lehrerversorgung von vorherein geplanter Ausfall.
„Die Landesregierung muss für die schulische Ausbildung von behinderten Kindern die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen“, so Brandl, „sonst wird sie den Kindern nicht gerecht.“ (red)

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