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Letzte Neustadter Stadtratssitzung in dieser Legislaturperiode: Stadtbuslinie in der Prüfung

20. Mai 2014 | Kategorie: Neustadt a.d. Weinstraße und Speyer

Im Neustadter Rathaus traf sich der Rat zur letzten Sitzung dieser Legislaturperiode.
Foto: Ahme

Neustadt. Am 13. Mai traf man sich zur 54. und letzten Sitzung des Stadtrats in dieser Legislaturperiode.

Erstes Thema war die Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung, die das Gremium mehrheitlich beschloss. Notwendig war die Entscheidung durch die Einführung neuer Bestattungsarten und das Inkrafttreten der neuen Friedhofssatzung zum 1. Juni 2014 beziehungsweise 1. April 2015. Die Satzung enthält vor allem folgende, wesentliche Änderungen:

1. Es werden Gebühren für folgende Grabarten eingeführt: Rasen- und Waldrandgrabstätten in öffentlicher Pflege, Urnengrabstätten unter Bäumen und an Sandsteinfindlingen sowie Gemeinschaftsgrabstätten, die von Gärtnern gepflegt werden. Wichtig dabei: Es handelt sich nicht um Gebührenerhöhungen, sondern die Aufnahme von Gebühren für Grabarten, die vorher nicht zur Verfügung standen.
2. Für die Ausstellung einer Grabnutzungsurkunde werden Gebühren eingeführt (10 Euro). Darauf hatte die Stadt bisher verzichtet. Die Ausstellung einer Urkunde ist allerdings eine Amtshandlung, für die Gebühren verlangt werden können. Die Einführung ist ein Ergebnis der Überprüfung aller Verwaltungsgebühren im vergangenen Jahr.
3. Für die Prüfung der Berechtigung sowie die Ausstellung einer Berechtigungskarte für Gewerbetreibende auf Friedhöfen wird pro Betrieb für fünf Jahre eine Gebühr von 50 Euro erhoben. Wer nur einmalig tätig ist, bekommt 50 Prozent Nachlass.

Die Kosten im Einzelnen (Auswahl, jeweils für 25 Jahre Nutzung): Rasenerdgräber oder Waldrandgrabstätte für Erdbestattung in öffentlicher Pflege: 3.100 Euro, Rasenurnengräber oder Waldrandgrabstätte für Urnenbestattung in öffentlicher Pflege: 1.950 Euro, Bestattungsplatz unter Bäumen oder an Sandsteinfindlingen: 1.600 Euro, Reihengrabstätte für Urnenbestattungen in einem Gemeinschaftsgrab: 1.175 Euro.

Ebenfalls beschlossen wurde die Satzung zur Änderung der Abfallwirtschaft. Bisher wurde Sperrmüll, offiziell Sperrabfall, einmal im Jahr vom ESN bei den Bürgern zu Hause abgeholt. Nun soll dieses Verfahren probeweise durch eine eigene, gebührenfreie Anlieferung der Bürger beim Wertstoffhof ersetzt werden. Zur Begründung heißt es unter anderem, dass zunehmend Abfall, der kein Sperrmüll ist, auf die Straße gestellt wird. Dazu zählen alte Reifen, Kleider, Kühlschränke oder verdorbene Lebensmittelreste. Auch die Zahl der „Sperrmülljäger“ steigt stetig an. Sie durchwühlen die Müllberge und hinterlassen chaotische Straßenbilder. Die „Nachsorge“ ist aufwändig und teuer. Durch die Satzungsänderung entfällt für die Stadt die Pflicht, jährliche Sperrmüllsammlungen durchführen zu müssen.

Mit der Modifikation einher geht auch die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung. Sie regelt, dass Neustadter ganzjährig und gebührenfrei Sperrabfall auf dem Wertstoffhof abgeben können. Das gilt auch für Problem- und Sonderabfälle, denn auch diese Sammlungen entfallen. Die Höchstgrenze für Sperrmüll liegt bei drei Kubikmeter pro Jahr und Haushalt.

Ein weiteres Thema war der Bebauungsplan „Chemnitzer Straße“. Derzeit fehlt es in Neustadt an der Weinstraße an Discotheken oder Musikwerkstätten, sprich Freizeitangeboten für Jugendliche. Geeignete Standorte sind im Stadtgebiet nicht vorhanden, es scheitert am Lärmschutz, schlechter Erreichbarkeit oder fehlenden Flächen. Für die größtenteils leerstehende Etage über dem Media Markt gibt es allerdings Interessenten, die sich vorstellen könnten, dort eine Discothek zu etablieren. Der Standort wurde deshalb geprüft, schallschutztechnisch gibt es keine Probleme, er ist mit rund 4.000 Quadratmetern groß genug und Parkplätze sowie ein Bahnanschluss sind ebenfalls vorhanden. Um die Pläne zu ermöglichen, ist eine Änderung des Bebauungsplans notwendig, der den Betrieb einer Discothek derzeit nicht zulässt.

Neu aufgestellt werden soll der Bebauungsplan „Östlich der Hetzelstraße“. Mit ihm soll der Standort des sich in der Talstraße 14 befindlichen Lidl-Markts gesichert werden. Geplant ist ein Neubau mit rückwärtiger Erschließung, auch für die Geschäfte entlang der Hauptstraße.

Gleichzeitig soll ein Teil des Parkplatzes zu einem Radweg umfunktioniert werden. Der Markt ist 40 Jahre alt und grundlegend sanierungsbedürftig, seine Bedeutung für die örtliche Nahversorgung aber unstrittig. Den im Rahmen der Ideen-Messe B39 aufgetauchten Vorschlag, nach Bündelung des Verkehrs in der Amalienstraße einen 12.000 Quadratmeter großen Westpark zu errichten, der neben der Hetzelanlage den Parkplatz Hetzelstraße und das Lidl-Gelände mit einbezöge, hält die Verwaltung nach eingehender Prüfung für nicht realisierbar, obwohl er „viel Ideenreichtum birgt“.

Zur Begründung heißt es unter anderem, dass die Häuser in der Amalienstraße 1 bis 15 zur Denkmalzone „Hetzelanlage“ gehören und nicht zur Disposition stehen. Die Objekte Talstraße 15 und 17 müssten von der Stadt gekauft werden, um sie dann zusammen mit den Häusern 9, 11 und 13 abzureißen. Lidl müsste im Tausch ein neues Gelände angeboten werden, ein qualitativ vergleichbares steht allerdings nicht zur Verfügung. Auf die Stadt würden bei der Umsetzung der Idee zudem Kosten im mittleren einstelligen Bereich zukommen.

Außerdem beschloss das Gremium die Erhebung von Ausbaubeiträgen für die Erneuerung der Fahrbahn, der Gehwege, der Straßenbeleuchtung sowie die Einrichtung zur Straßenoberflächenentwässerung in der Wittelsbacherstraße zwischen Karolinen- und Bergstraße. Der Gemeindeanteil für die Fahrbahn wird auf 55 Prozent festgelegt, für Gehwege und Beleuchtung auf 25 Prozent. Zur Begründung heißt es, dass die Straße überwiegend vom Durchgangsverkehr genutzt wird, Gehwege und Licht eher den Anliegern zugute kommen.
Für den ersten Bauabschnitt in der Konrad-Adenauer-Straße wird der Gemeindeanteil für die Fahrbahn 60 Prozent und für Gehwege und Beleuchtung 30 Prozent betragen.

Auch der Jahresabschluss 2010 ist unter Dach und Fach. Die Bilanzsumme liegt bei rund 528 Millionen Euro, das Eigenkapital beträgt rund 203 Millionen Euro. Der Jahresfehlbetrag umfasst 10,9 Millionen Euro. Geprüft wurde der Abschluss vom Rechnungsprüfungsausschuss und der Stabsstelle Rechnungsprüfung. Es gab keine Beanstandungen, Oberbürgermeister Hans Georg Löffler sowie Dieter Klohr, Goerg Krist, Ingo Röthlingshöfer und Marc Weigel wurden entlastet.

Für die Sanierung des Dachs des Sportzentrums Hildenbrandseck in Gimmeldingen hat das Gremium 38.000 Euro überplanmäßige Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt. Eigentlich sollte zunächst der südliche Teil der Sporthalle neu gedeckt werden, dafür waren 2013 120.000 Euro eingeplant. Doch bei den Arbeiten zeigte sich, dass der Anschluss der über den Dachfirst laufenden Lichtbänder auch auf der Nordseite erhebliche Maßnahmen an der alten Eindeckung nach sich ziehen würde. Das Dach muss großflächig geöffnet werden, die Lichtbänder angehoben und ein neuer Anschluss hergestellt werden. Das macht eine Neueindeckung auch hier unerlässlich.

Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag zur „Berücksichtigung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation und Umsetzung einer umweltfreundlichen Beschaffung bei städtischen Auftragsvergaben“ gestellt. Konkret bedeutet dies unter anderem, dass die Verwaltung nur noch Produkte einkauft, die unter diese Normen fallen, zum Beispiel nicht von Kindern hergestellt werden, sowie soziale und ökologische Kriterien erfüllen. Geguckt werden soll auch auf Zertifikate oder Siegel wie „fair trade“.

Umfassen soll dies alle relevanten Bereiche wie Arbeitskleidung, Blumen, Steine, Möbel oder Büromaterial. Die Umstellung soll innerhalb von zwei Jahren erfolgen. Nach Auskunft der Verwaltung achtet die Stadt bereits seit Jahren darauf, dass zum Beispiel keine Produkte gekauft werden, bei denen ausbeuterische Kinderarbeit zu vermuten ist. Regelmäßig werden Herkunfts- und Produktionsnachweise angefordert und natürlich auch auf Gütesiegel geachtet. Die Abteilung Verträge und Vergabe hat aber zugesichert, nach der Sommerpause einen neuen Vorschlag vorzulegen.

Darüber hinaus stellten Bündnis 90/Die Grünen einen Prüfantrag zur Einrichtung einer Stadtbuslinie. Der Shuttle soll vom Haltepunkt Süd über die Innenstadt zum Stadionbahn und zurück fahren. An beiden Eckpunkten bestünden P+R-Angebote. Träger könnten die Stadtwerke sein. Tariflich wolle man sich an anderen Städten orientieren. Ein Ticket soll einen Euro nicht übersteigen. Geprüft werden soll in diesem Zusammenhang auch ein kostenloses Gäste-Ticket. Die Verwaltung hat zugesagt, die Vorschläge zu prüfen.

Beantragt wurden zudem Baumpflanzungen entlang des Radwegs Neustadt-Speyerdorf. Finanziert werden soll dies durch Spenden. Zur Begründung heißt es unter anderem, dass im Dezember 2012 die Erstellung eines Klimaschutzgesetzes verabschiedet worden sei, der Beschluss sei aber bisher nicht umgesetzt worden. Die Neupflanzungen sollen ein Zeichen setzen. Neben neuen Bäumen wünscht sich Bündnis 90/Die Grünen auch eine Straßenbeleuchtung entlang des Radwegs, vom Umspannwerk bis zum Ortseingang Speyerdorf. Für geeignet werden Solar-LED-Leuchten gehalten, ggf. würden punktuell bereits fünf Standorte reichen. Beide Vorschläge sollen in die Vorbereitungen des neuen Radwegekonzeptes fließen.

Der Auftrag für die Reinigung der städtischen Gebäude wurde auf mehrere Anbieter verteilt. Zur Begründung heißt es von Seiten der Stadtverwaltung, dass man sich nicht an einen einzigen Dienstleister binde, sondern bei Qualitätsmängeln zu einem anderen Anbieter wechseln könne. Auch entstehe so ein Wettbewerb untereinander. Ausgeschrieben waren 63 Objekte (Schulen, Kitas, etc.), auch dieser Umfang ist ein Argument für den Einsatz verschiedener Unternehmen. Sie stammen aus Düren, Merzenich und Mannheim. Gleiches gilt für die Reinigung der Fenster aller Gebäude. Die Verträge laufen vom 1. August 2014 bis 31. Juli 2018. Insgesamt stehen Mittel in Höhe von rund 1,3 Millionen Euro zur Verfügung.

Der Auftrag für die Vergabe der Architekturleistungen für den Neubau der naturwissenschaftlichen Räume im Leibniz-Gymnasium geht an ein Büro in Neustadt an der Weinstraße. Er hat einen Wert von knapp 24.000 Euro. Die Aufträge für die Ingenieurleistungen für die Labortechnik sowie die technische Ausrüstung wurden bereits im März vergeben.

Die IT-Abteilung erhält eine neue Software zur Benutzer- und Rechteverwaltung. Geliefert und installiert wird sie von einem Unternehmen aus Gera. Kostenpunkt: 44.700 Euro, ab dem zweiten Jahr fallen jährlich 7.500 Euro für Subskription und Support an. Derzeit wird mit Standardwerkzeugen von Microsoft gearbeitet, die aber bei der inzwischen erreichten Größe des städtischen Netzwerks und den Dateiablagen sehr zeit- und arbeitsintensive Aufgaben nach sich ziehen und wenig effektiv sind.

Außerdem vergab der Stadtrat die Ingenieurleistungen für die technische Ausrüstung für den Umbau der Schöntalschule an ein Büro in Neustadt an der Weinstraße zum Preis von knapp 28.000 Euro. Die ehemalige Hauptschule wird in eine Grundschule umgebaut. Dazu müssen acht Klassenräume sowie mehrere Verwaltungs- und Nebenräume verändert werden. Sie sind völlig veraltet und entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen. So müssen insbesondere Beleuchtung, Schaler und Steckdosen erneuert werden. Aus Gründen des Brandschutzes und der Gefahrenabwehr sind darüber hinaus eine neue Brandmeldeanlage sowie eine Alarmanlage (ELA-Anlage) zu installieren. (stadt-nw)

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