Neustadt. In seiner Sitzung am 26. November 2013 hat sich der Neustadter Stadtrat insbesondere mit neuen Satzungsregelungen und der Grundschulkonzeption befasst.
Eine Anpassung der Besteuerung von Geldspielautomaten in der Vergnügungssteuersatzung zum 1. Januar 2014 wird voraussichtlich Mehreinnahmen in Höhe von rund 230.000 € bringen. Aktuell werden in Neustadt die sogenannten Glücksspielautomaten nach einem Höchstsatz besteuert und nicht nach dem tatsächlichen Einspielergebnis. Mit der Streichung dieses Höchststeuersatzes wird zukünftig ausschließlich der Reingewinn, der mit den Geldspielautomaten erzielt wird, als Grundlage für die Ermittlung der Vergnügungssteuer herangezogen.
Vertagt hat der Rat die Beschlussfassung über eine neue Sondernutzungssatzung. Die bestehende Satzung stammt aus dem Jahr 1986 und soll grundlegend erneuert werden. Die Ratsmitglieder sahen im Hinblick auf die vorgesehenen Änderungen noch Besprechungsbedarf. Die Fraktionsvorsitzenden wollen sich hierzu mit dem zuständigen Dezernenten Georg Krist treffen.
Im Rahmen des Schulentwicklungsplanes wurde vom Stadtrat eine Konzeption für die Grundschulen beschlossen. Für die Grundschulen in Diedesfeld, Geinsheim (Duttweiler), Gimmeldingen (Königsbach), Haardt, Hambach, Lachen-Speyerdorf und Mußbach gibt es in den nächsten Jahren keine Änderungen. Die für den Betrieb der dortigen Schulen notwendigen Maßnahmen, zum Beispiel den Bau einer Außenfluchttreppe an der Grundschule in Haardt, können durchgeführt werden. Die Hans-Geiger-Schule wird in den nächsten drei Jahren einzügig und sollte nicht größer werden. Zu den drei Grundschulen in der Innenstadt wurde ein einstimmiger Grundlagenbeschluss gefasst:
1. Schöntalschule
Der erste Bauabschnitt – Umzug der Grundschule, einzügig – wird so gestaltet, dass es möglich ist, die Grundschule zur zweizügigen Grundschule auszubauen. Der derzeitige Ausbau zur Zweizügigkeit wird vorerst zurückgestellt, bleibt aber möglich.
2. Heinz-Sielmann-Schule (frühere Westschule)
In der Heinz-Sielmann-Schule soll eine dreizügige Grundschule entstehen. Die Räumlichkeiten können durch eine Auslagerung der Kindertagesstätte (Kita) bzw. durch die Rückgewinnung der durch das Käthe-Kollwitz-Gymnasium genutzten Räume geschaffen werden. Dies bedeutet, dass entweder eine neue Kita in entsprechender räumlicher Umgebung gebaut bzw. das Käthe-Kollwitz-Gymnasium räumlich erweitert werden muss. Während bei dem Neubau der Kita fünf Räume entstehen, werden bei der Rückgewinnung der Räume des Käthe-Kollwitz-Gymnasiums lediglich drei Räume nutzbar.
3. Ostschule
Hinsichtlich der Entwicklung in der Ostschule kann der zukünftig entstehende Bedarf an Räumlichkeiten entweder durch den Eingriff in das pädagogische Konzept (d. h. Umnutzung von bestehenden Räumlichkeiten Musik und/oder EDV) oder durch Schaffen von neuen Räumen durch das Aufgeben der Hausmeisterwohnung gedeckt werden.
Ein weiteres Thema war die Erhebung von Ausbaubeiträgen für die Erneuerung der Hauptstraße zwischen der Schütt und der B 38. Auf Empfehlung des Hauptausschusses hat der Stadtrat den Stadtanteil für die Verkehrsflächen, die Straßenbeleuchtung sowie die Straßenoberflächenentwässerung auf 45 % des sogenannten beitragsfähigen Aufwandes festgesetzt. Die Anlieger müssen somit 55 % Eigenanteil leisten.
Eingestellt hat der Rat das Bebauungsplan-Verfahren „An der Branchweilerhofstraße“. Hintergrund sind sich abzeichnende Nutzungskonflikte. Der Eigentümer eines Großteils des Areals plante an dieser Stelle, seine gewerbliche Nutzung aufzugeben und stattdessen Wohnbebauung zu realisieren. Als problematisch waren insbesondere grenzwertige Staubimmissionen durch das Abfallwirtschaftszentrum sowie negative Auswirkungen durch Geräuschimmissionen eingeschätzt worden. Auch Gerüche seien zumindest für die Zukunft nicht auszuschließen. In der Gesamtschau seien auch bei Einhaltung aller maßgeblichen Grenzwerte und Vorgaben Beschwerden der Anwohner absehbar und eine Lösung dieser Konflikte durch einen Bebauungsplan nicht ersichtlich.
Fortgeschrieben wurde vom Stadtrat die städtebauliche Rahmenplanung für den Teilbereich zwischen der Talstraße 2 – 16. Nach Aufgabe des B 39 – Projektes soll nun eine Konzeption beschlossen werden, die Handlungsoptionen für eine innerörtliche städtebauliche Integration der Bundesstraße aufzeigt. Der Abschnitt zwischen den Haus-Nrn. 2 – 16 nimmt dabei eine Schlüsselstellung ein. Aktuell sind weder die vorgeschriebenen Mindestgehwegbreiten an Bundesstraßen gewährleistet noch ist eine sichere Führung des Radverkehrs von West nach Ost möglich. Gleichzeitig bestehen in diesem Streckenabschnitt hohe Anforderungen an eine zügige und sichere Radverkehrsverknüpfung. Die Verwaltung wird deswegen im Rahmen der Abstimmung über die Neuordnung der Außenanlagen des dortigen Lebensmittelmarktes mit dem zukünftigen Eigentümer über einen freihändigen Flächenerwerb verhandeln.
Informiert hat der Oberbürgermeister den Stadtrat über den vorläufigen Jahresabschluss 2010. In der Ergebnisrechnung kann das Defizit von rund 17 Mio. € um rund 6,1 Mio. € auf nunmehr rund 10,9 Mio. € reduziert werden. Auch in der Finanzrechnung beträgt die Verbesserung rund 6 Mio. €. Im Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen sank das Minus von knapp 15 Mio. € auf rund 9 Mio. €. Die Bilanz weist zum 31. Dezember 2010 ein positives Eigenkapital in Höhe von rund 202,5 Mio. € aus. Der Jahresabschluss wird an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung weitergeleitet.
Festgestellt wurden vom Rat die Bilanzen der WBG Wohnungsbaugesellschaft und der Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft. Letztere machte bei einer Bilanzsumme von rund 4,6 Mio. € einen Verlust von rund 200.000 €; die WBG bei einer Bilanzsumme von rund 85,6 Mio. € einen Gewinn von knapp 68.500 €. Den Geschäftsführungen und Aufsichtsräten wurde Entlastung erteilt. (stadt-nw)
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