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„Wenn Leute aus dem rechtsradikalen Dunstkreis das literarische Werk Heinrich Bölls bemühen, dann wird mir übel!
Man kann sicher Vieles ertragen, aber nicht den Versuch, Frau Kern als Märtyrerin darzustellen. Beamte haben eine Treuepflicht dem Staat gegenüber. Und zwar dem Staat, dessen Grundlage und Handlungsanleitung das Grundgesetz ist und nicht irgendwelche verschwurbelten, rassistischen und fremdenfeindlichen, die Menschenwürde verletzenden Weltanschauungen.
Ob Frau Kern sich mit ihren Äußerungen noch auf dem Boden des Grundgesetzes bewegt oder nicht, hat der Dienstherr zu prüfen. Davon hängt ab, ob sie weiterhin Kinder unterrichten darf oder nicht. Dabei geht es aber definitiv nicht um Meinungsfreiheit. Die ist immer gewährleistet. Auch im Falle von Frau Kern, selbst wenn sie sich paradoxerweise als Opfer sieht.
Matthias Ackermann
Birkenhördt

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